Finanzen und Stadtentwicklung
Grundsteuer C: Steuerungselement oder Rohrkrepierer?
Deshalb hat die Kommune den Schritt gewagt: Zum Jahresanfang wurde die Grundsteuer C eingeführt. Bürgermeister Steffen Weigel sieht darin ein wirksames Instrument: „Die Grundsteuer C ist ein gutes Mittel zur Steuerung am Wohnungsmarkt, insbesondere zur Realisierung von Bauvorhaben in Bestandsgebieten und damit zur Nachverdichtung.“
Was ist die Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C, im Volksmund auch „Baulandsteuer“ genannt, ist seit dem 1. Januar 2025 das dritte Standbein der Grundsteuer neben A (Land- und Forstwirtschaft) und B (bebaute oder bebaubare Grundstücke). Sie erlaubt es Kommunen, auf baureife, aber unbebaute Grundstücke einen deutlich höheren Hebesatz festzusetzen. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Flächen jahrelang ungenutzt liegen lassen, zum Bauen oder Verkaufen zu bewegen. Die Steuer ist also nicht in erster Linie als Einnahmequelle gedacht, sondern vor allem als städtebauliches Steuerungsinstrument: Baulücken schließen, Nachverdichtung fördern und Spekulation unattraktiver machen. Das ist für Kommunen in allen Bundesländern außer Bayern möglich. Hier wurde das Instrument nicht ins Landesrecht überführt.
Welche Effekte verzeichnet Wendlingen am Neckar bisher?
Von den rund 80–100 unbebauten baureifen Grundstücken in Wendlingen betrifft die Steuer aktuell 60–70. Bereits bei zwei Grundstücken wurden seit Einführung der Grundsteuer C Bauanträge gestellt beziehungsweise Bauarbeiten begonnen. „Das zeigt, dass die Steuer wirkt“, so Weigel. Auch eine neue Nachfrage nach einer kommunalen Grundstücksplattform sei entstanden.
Das Steueraufkommen liegt mit einem angesetzten Hebesatz von 250 Prozent bei rund 82.000 Euro – das stopft keine Haushaltslöcher, ist laut Steffen Weigel aber eben auch eher für seine Steuerungswirkung wichtig. Einsprüche gab es acht, wovon sechs zurückgenommen wurden. Ein Einspruch ist ruhend gestellt, einer liegt beim Landratsamt zur Entscheidung. Die Mehrheit des Gemeinderats steht hinter der Einführung. Weigels Fazit: Die Steuer ermögliche es, auf neue Baugebiete im Außenbereich zu verzichten – und damit landwirtschaftliche Flächen und Naherholungsgebiete zu erhalten.
10.000 Prozent Hebesatz in Monheim am Rhein
In Monheim am Rhein geht man bei der Grundsteuer C deutlich weiter – und erhebt einen Hebesatz von 10.000 Prozent. Das liegt auch am hohen Potenzial, das in Monheim in den unbebauten Flächen steckt. „Die Stadt Monheim verfügt derzeit über rund 52.841 Quadratmeter unbebaute baureife Grundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen“, sagt Kämmerin Nina Richter. Sie betont gleichzeitig, dass die Grundsteuer C nur ein Baustein im Maßnahmenpaket der Stadt ist. Monheim setzt seit Jahren auf strategische Nachverdichtung, Umwidmung von Gewerbeflächen und eine eigene Wohnungsbaugesellschaft, die seit ihrer Gründung 2017 bereits 520 Wohnungen realisiert hat.
Schon die Ankündigung, die Grundsteuer C zu erheben, hat zu Anfragen für die Bebauung bisher ungenutzter Flächen geführt.

Betroffen sind in Monheim 43 Grundstücke, das Steueraufkommen wird – auch durch den sehr hohen Hebesteuersatz - auf rund eine Million Euro geschätzt. Keine kleine Summe für den Haushalt einer Stadt mit rund 43.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Positive Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestärkten die Stadt, das Instrument beizubehalten – auch wenn ein endgültiges Urteil noch nicht möglich sei.
Erste Auswertung zur Einführung der Grundsteuer C
Eine Auswertung von Andreas Burth und Désirée I. Christofzik zeigt, dass aktuell mindestens 14 Kommunen eine Grundsteuer C erheben – Maulbronn, Merdingen, Sasbach, Tübingen und Wendlingen in Baden-Württemberg, Bischoffen, Karben und Wölfersheim in Hessen, Brüggen, Hamminkeln und Monheim in Nordrhein-Westfalen, Maßweiler in Rheinland-Pfalz, Hermsdorf in Thüringen und Hamburg. Die Hebesätze liegen zwischen 205 und 10.000 Prozent, die geplanten Einnahmen bei zwischen 5.000 und einer Million Euro.
Pro und Contra der Grundsteuer C
Burth und Christofzik weisen auf die Nachteile hin: hoher Verwaltungsaufwand, fehlende Rechtssicherheit und das Risiko, dass die Steuer gerade jene trifft, die zwar bauen wollen, aber aufgrund hoher Kosten nicht können. Jedoch ebenso auf die Vorteile: Wohnraum schaffen, Bevölkerungswachstum ermöglichen, innerörtliche Baulücken schließen, Spekulationen unattraktiv machen, mehr Steuererträge.


