Wieder Diskussion um Hundeführerschein
Das hat der Hundeführerschein bisher gebracht
Der Erfolg der Maßnahme - in Niedersachsen gibt es die Pflicht zum Hundeführerschein seit dem Jahr 2013 - ist nach wie vor sehr umstritten. Für die Kommunen kommt erschwerend hinzu, dass sie theoretisch für die Überprüfung verantwortlich sind, ob die Regeln eingehalten werden, was mitunter gar nicht so einfach ist.
Positive Meldungen kommen von der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Dort heißt es, der Hundeführerschein habe zu einer Reduzierung von Zwischenfällen mit Hunden geführt. Zwar sei der Nachweis für die Betroffenen nicht günstig, er lohne sich aber, weil er zu einer tierschutzgerechteren Haltung führe.
"Das Landeshundegesetz ist Unfug", meint hingegen der Sprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, Udo Kopernik. Die Vorgaben seien kompliziert und unnötig teuer. Seiner Meinung nach müsse bei den Züchtern angesetzt werden - die würden am Ende entscheiden, wer welchen Hund bekomme. Schwieriger sei, dass es bis heute keine genauen Statistiken gebe, wie viele Hunde eigentlich in Deutschland leben.
Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz
In der Kritik steht in dem Zusammenhang auch immer wieder das Gesetz zur Rassenliste. Danach gelten bestimmte Hunderassen - wie etwa Staffordshire oder American Pit Bulls als besonders gefährlich. Tierexperen erklären immer wieder, das sei wissenschaftlich nicht haltbar. Die Gefährlichkeit des Hundes hänge nicht von der Rasse ab. Aus genau diesem Grund gibt es die Rassenliste in Niedersachsen auch nicht mehr und wurde durch den Hundeführerschein ersetzt.
Anders sieht es in Hamburg aus - dort sind Halter, die einen Hundeführerschein freiwillig machen, von der gesetzlichen Leinenpflicht befreit. In Schleswig-Holstein ist ein Sachkundenachweis zum Führen eben dieser als gefährlich eingestuften Hunde notwendig. Der Hundeführerschein also nur für bestimmte Rassen.
Die Kommunen sind beim Hundeführerschein in der Pflicht
In Niedersachsen müssen die Kommunen überprüfen, ob Hundehalter den Hundeführerschein abgelegt haben. Das ist noch recht einfach, wenn die Hunde angemeldet werden - bei der Anmeldung zur Hundesteuer etwa kann der Nachweis gleich mit abverlangt werden. Genau das kritisieren viele Kommunen jedoch. Nach dem Motto: Wer keinen Hundeführerschein gemacht hat, wird seinen Hund dann erst recht nicht für die Hundesteuer anmelden. Die Kommunen müssen also nach nicht angemeldeten Hunden aus doppelten Gründen fahnden. Erstens, wegen der nicht gezahlten Steuer, zweitens aber auch noch, weil sie verpflichtet sind, das Landesgesetz zu überprüfen und durchzusetzen. Was in der Realität nur schwer möglich ist. So bleibt mancher Kommune nur, zusätzlich nach einer Beißattacke den Besitzer aufzufordern, den Hundeführerschein vorzulegen. Nur dann ist es eben schon zu spät. Immerhin kann - theoretisch - ein Hundehalter, der einen Hund besitzt und den Hundeführerschein nicht abgelegt hat - zu einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verurteilt werden.

Baden-Württemberg streitet über Einführung des Hundeführerscheins
Abgesehen von den norddeutschen Bundesländern gibt es bisher keine Regionen, in denen der Hundeführerschein Pflicht ist oder für bestimmte Rassen gilt, beziehungsweise Vorteile bietet. Das könnte sich aber bald ändern. Die Tierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg fordert nun ebenfalls die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Gegenzug will sie - nach Vorbild von Niedersachsen - die Rassenliste abschaffen. Hintergrund ist, dass im Südwesten bei einer Umfrage auf einer großen Heimtiermesse über 90 Prozent der Befragten erklärt hatten, Rasselisten seien unsinnig. Auch die Bundestierärztekammer fordert daher eine Halteprüfung für Hundebesitzer, allerdings handelt es sich um Landesrecht, bundeseinheitliche Regelungen gibt es nicht.
In die Diskussion hat sich nun auch der Baden-Württembergische Gemeindetag eingeschaltet. "Ein Hundeführerschein verhindert keine Beißunfälle. Der Autoführerschein verhindert ja auch keine Alkoholfahrten", heißt es etwa bei Twitter. Der Verband kritisiert stattdessen Unmengen an Bürokratie für Hundehalter und Behörden. Hinzu kämen datenschutzrechtlich kaum lösbare Kontrollprobleme.
Diese Bedenken sieht auch KOMMUNAL, wie wir gestern ebenfalls auf Twitter in einer größeren Diskussion argumentiert haben.


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