Kreisumlage: Alle Gemeinden müssen angehört werden!
So wie die finanziell klamme Gemeinde Perlin: Sie sah mit der Kreisumlage von 43,67 Prozent im Jahr 2013 ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht auf finanzielle Mindestausstattung verletzt und hatte dagegen erfolgreich geklagt: Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte der Gemeinde Perlin Recht gegeben. Die Finanzlage der Gemeinde, so die Schweriner Richter, sei bei der Festsetzung der Umlage für das Jahr 2013 nicht ausreichend berücksichtigt worden. Perlin könne bereits seit mehr als zehn Jahren nur noch weniger als fünf Prozent seiner Haushaltsmittel für freiwillige Aufgaben verwenden.
Daraufhin ging Landkreis Nordwestmecklenburg in Berufung.
Urteil zur Kreisumlage: Kommunen müssen angehört werden
Heute wies das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Berufungsklage des Landkreises jedoch zurück: Da im Grundgesetz die kommunale Selbstverwaltung festgelegt ist, haben die Gemeinden dem Oberverwaltungsgericht zufolge einen Anspruch, bei der Festlegung der Kreisumlage angehört zu werden. Dies sei aber in diesem Fall nicht geschehen.
Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Dem Verfahren wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen: Die Umlage müssen Gemeinden im ganzen Land an ihren jeweiligen Landkreis abführen, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Und ihre Höhe wird von vielen Gemeinden als hohe Last empfunden...