Kreisumlage: Stadt gewinnt Prozess gegen Landkreis
Das war der Grund der Klage gegen die Kreisumlage
Die Stadt Forchheim argumentiert vor Gericht, dass der Landkreis ihre individuelle Finanzsituation nicht hinreichend beleuchtet habe. Dieser Auffassung schloss sich das Verwaltungsgericht in Bayreuth nun an. Die Begründung lässt in der Tat viele andere Städte hoffen. Hier heißt es: "Für die Landkreise ergeben sich Ermittlungspflichten bereits vor Erlass der Haushaltssitzung im Hinblick auf die konkrete Finanzsituation der umlagepflichtigen Gemeinden". Im Grunde zitiert das Verwaltungsgericht damit übrigens die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Genau dieser Pflicht sei aber der Landkreis nicht nachgekommen. Er hätte die Stadt vor Erlass des Bescheids anhören müssen. Eine reine Information der Gemeinden genüge nicht.

Beschluss zur Kreisumlage könnte "Beben" in ganz Bayern auslösen
Ein Sprecher des zuständigen Landkreises verteidigte in der Lokalpresse die Vorgehensweise damit, dass man sich auf ein Finanzermittlungsverfahren bezogen habe. Wörtlich ergänzte er: "Eine Anhörungspflicht aller umlagepflichtigen Gemeinden würde ein Beben in allen bayerischen Kommunen auslösen".
Klage geht in die nächste Instanz
Mit großer Hoffnung blicken daher zahlreiche Kommunen in Bayern auf die nächste Instanz. Denn das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Noch ist zwar unklar, ob der Landkreis in die nächste Instanz gehen. Man wolle erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfen, heißt es. Ob er Summe und der grundsätzlichen Bedeutung erscheint der Gang zum Verwaltungsgerichtshof aber wahrscheinlich.
Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit eines Sieges?
Auf Nachfrage von KOMMUNAL bei Juristen erklärten diese uns zwar, dass in der Tat in der Vergangenheit Oberverwaltungsgerichte schon häufiger "kreisfreundlicher" entschieden hätten. Dennoch ist wohl nicht davon auszugehen, dass die nächste höhere Instanz die Grundsätze bzw. die Argumentation in sich in Frage stellt.