
Ein Amtsblatt und der Internetauftritt einer Stadt darf auch journalistische Inhalte enthalten - Urteil des BGH stärkt Rechte von Kommunen
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Freiheit der Berichterstattung
Amtsblatt: Richtungweisendes Urteil zum Internetauftritt von Kommunen
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Kommunen überraschend deutlich gestärkt. Es geht um das örtliche Amtsblatt und damit verbunden um den Internetauftritt einer Kommune. Zusammengefasst lässt sich sagen: In solchen amtlichen Mitteilungen sind künftig auch journalistische Inhalte in einem bestimmten Umfang erlaubt. Das Urteil und die Folgen - ein Überblick!
In vielen Kommunen ist das Amtsblatt und der Internetauftritt der Gemeinde die einzige Publikation, in der die Bürger noch Informationen aus dem Ort erfahren können. Denn in immer mehr kleineren Orten gibt es faktisch keine lokale Zeitung mehr. Redaktionen wurden zusammengelegt, schaut doch mal ein Journalist bei der Gemeinderatssitzung vorbei, ist es oft nur eine Randzeile in der regionalen Tageszeitung wert. Denn die Auflagen der Tageszeitungen schwinden, der Spardruck wächst.