
Asylrecht - Zwei Urteile mit Grundsatzcharakter
Update: Der Beitrag behandelt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in NRW mit einem Urteil vom 22.November (Dienstag). Am 23. November hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einer gleichen Angelegenheit gegenteilig argumentiert. Revision wurde hier nicht zugelassen, dagegen kann aber binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Da das Urteil heute mündlich gesprochen wurde, wird wohl erst die schriftliche Urteilsbegründung endgültige Klarheit schaffen (Az. 3 LB 17/16). Ein 18 jähriger Mann aus Syrien könnte das Asylrecht in Deutschland verändern. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Ihm war lediglich "subsidärer Schutz" gewährt worden. Er wollte jedoch den vollen Flüchtlingsstatus zugesprochen haben. Seine Begründung: Er habe bei einer Rückkehr durch das Regime von Machthaber Assad mit politischer Verfolgung zu rechnen. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte nun, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell die Gefahr der Folter drohe, weil das Regime Rückkehrer aus dem Ausland unter Anwendung menschenrechtswidriger Mehtoden verhöre. (AZ: 3 K 7501/16.A, Urteil vom 22.11.2016)
Begründung kommt Grundsatzurteil gleich
Allein in diesem Jahr sind rund 4500 ähnliche Klagen syrischer Asylbewerber beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen. Vor allem mit Blick auf den Nachzug von Familienangehörigen könnte die Entscheidung gravierende Veränderungen nach sich ziehen.
Hintergrund: Subsidärer Schutz wird gewährt, wenn zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland droht, es aber keine individuelle Verfolgung gibt. In einem solchen Fall bekommen die Asylbewerber lediglich für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis. Zudem ist ein Familiennachzug in solchen Fällen nicht mehr möglich. Das hatte die Bundesregierung im jüngsten Asylpaket ausgesetzt. Wer den "vollen Flüchtlingsstatus" hat, dem gewährt das Gesetz neben dem Familiennachzug vor allem eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre. Gegen das Urteil ist theroetisch noch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.