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Baugenehmigungen dauern in Deutschland viel zu lange - was der Koalitionsvertrag verspricht und was juristisch zu erwarten ist - unsere Expertin klärt auf
Baugenehmigungen dauern in Deutschland viel zu lange - was der Koalitionsvertrag verspricht und was juristisch zu erwarten ist - unsere Expertin klärt auf

Recht aktuell

Baugenehmigungen: Kommt der „Turbo“ bei Planungsverfahren?

von Verena Rösner
Gastautorin | Rechtsanwältin
18. Januar 2022
Ist es rechtlich überhaupt möglich, die Planungen und Genehmigungen in Deutschland drastisch zu verkürzen? Die Juristin Verena Rösner über eines der wichtigsten Versprechen der neuen Koalition für die Kommunen.

Baugenehmigungen - schon bei dem Wort fällt vielen Planern in den Kommunen die Kinnlade runter. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland viel zu lange. Auch die Politik hat erkannt, dass nachhaltige Fortschritte etwa zur Erreichung der Klimaziele nur zu machen sind, wenn alle Beteiligten rasch Gewissheit haben, was geht und was nicht. Entsprechend legen die Ampel-Fraktionen im Koalitionsvertrag vergleichsweise viel Gewicht auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarparks, Stromnetze und Bahntrassen.

Die Koalition setzt sich das ambitionierte Ziel, die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens zu halbieren. Bedenkt man, dass derzeit etwa bei einem Windenergieprojekt die im Bundesimmissionsschutzgesetz angelegte Genehmigungsfrist von sieben Monaten regelmäßig bei weitem überschritten wird, wäre tatsächlich viel gewonnen. Würden Verwaltungsverfahren so vereinfacht und verbessert, dass sie möglichst nicht mehr vor den Gerichten angegriffen werden, wäre dies eine gute Nachricht sowohl für Investoren als auch die öffentliche Hand. Nicht vergessen werden darf dabei aber: Die rechtlichen Vorgaben, an denen sich vor allem in Genehmigungsverfahren Streit entfacht, fußen vielfach auf EU-Recht.

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Eindrücklich zeigt das der Artenschutz. Infolge der Umsetzung von EuGH-Rechtsprechung müssen Vorhabenträger unabsichtliche Tötungen und Verletzungen von besonders geschützten Arten vermeiden. Da beim Bau von Windenergieanlagen eine Kollision mit einer geschützten Vogel- oder Fledermausart regelmäßig nicht ausgeschlossen werden kann, muss fast immer eine Prognose über die „signifikante Erhöhung“ des Tötungsrisikos erfolgen. Hier können Hinweise für eine Vereinfachung der Signifikanzprüfung im Rahmen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots nach § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG zur nötigen Beschleunigung beitragen. Die Koalitionäre schlagen auch vor, auf die Population der geschützten Arten abzustellen und nicht wie bisher auf das einzelne Individuum. Sofern Vermeidungsmaßnahmen nicht ausreichen, würden zudem konkrete und verlässliche Kriterien der rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausnahmevorschrift des § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Verschlankung der Verfahren beitragen.

Die Rechtssicherheit im Artenschutzrecht wollen die Koalitionspartner durch bundeseinheitliche gesetzliche Standards erhöhen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken. An dieser Stelle hat sich der Gesetzgeber bislang zurückgehalten, was zu länderspezifisch unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften und Streitigkeiten bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe führte. Handlungsbedarf besteht hier beispielsweise mit Blick auf die Festschreibung artspezifischer Verhaltensweisen (Flugverhalten, Flughöhen, Aktionsradien) oder auf rechtsverbindliche Maßstäbe zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.

„Wie schnell sich der Turbo umsetzen lässt hängt von einigen Stellschrauben ab.“

Verena Rösner, Rechtsanwältin

Baugenehmigungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit - eine Endlosschleife? 

Auch das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz will die neue Regierung klären. Eine „Regelvermutung“ zugunsten von Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz für Projekte zur Förderung der Energiewende würde tatsächlich in vielen Fällen den behördlichen Prüfaufwand verringern und die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dies gilt es jedoch rechtssicher und im Einklang mit dem EU-Recht auszugestalten. Hierzu könnte der Gesetzgeber die Errichtung und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen als „öffentliches Interesse“ festschreiben.

Die Koalitionäre wollen Öffentlichkeitsbeteiligungen so reformieren, dass sie frühzeitig stattfinden und dass nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgebrachte Einwände später vor Gericht ausgeschlossen sind. Vor allem das Verbandsklagerecht der Umweltverbände, das besonders häufig Großprojekte im öffentlichen Raum ausbremst, beruht allerdings auf Europarecht. Der EuGH hat für den Bereich der Verbandsklagen die materiellen Präklusionsvorschriften weitgehend für rechtswidrig erklärt. Insofern besteht die Herausforderung auch hier darin, das nationale Recht unionsrechtskonform anzupassen.

Eines der Hauptprobleme ist derzeit, dass bei Plan- oder Vorhabens-Änderungen die Öffentlichkeit in der Regel erneut beteiligt wird, um Rechtsrisiken zu vermeiden. Bei Änderungen nur noch neu Betroffene zu beteiligen, würde den Prozess deutlich verschlanken. Allerdings müssten dazu die Verfahrensregelungen etwa des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes angepasst werden. Wiederholte Auslegungs- und Einwendungsschleifen könnten dadurch vermieden werden, dass der Stichtag für die Genehmigungserteilung vorverlagert wird auf den Tag der Antragstellung oder der Bestätigung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Fazit: Was von der Ankündigung der Beschleunigung von Baugenehmigungen zu halten ist...

Im Koalitionsvertrag stecken viele gute Ansätze für Reformen im Umwelt- und Planungsrecht. Wie schnell sich der Turbo auf der Planungs- und Genehmigungsebene umsetzen lässt, hängt aber von einigen Stellschrauben ab – insbesondere der Frage, ob EU-rechtliche Schranken bestehen könnten.

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