
Doch keine Bundeshilfen für Kommunen?
Neue Bundeshilfen für Kommunen ermöglichen - das war Teil des Abkommens der schwarz-roten Koalition im Bundestag. Konkret geht es um fünf Milliarden Euro, die der Bund für die Digitalisierung von Schulen sowie für kommunale Wohnungsbauprojekte zur Verfügung stellen will. Eigentlich sind das ja klassische Aufgabenfelder für Länder und Kommunen. Doch denen fehlt das Geld. So brachte die schwarz-rote Koalition einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, dem auch der Bundesrat noch zustimmen muss. Nun schaltet sich aber der Bundesrechnungshof ein. Er kritisiert vor allem, dass der Bund damit künftig nicht nur finanzschwachen Kommunen helfen will.
Bundeshilfen greifen in Kernkompetenzen der Länder und Kommunen ein
Für einen Eingriff in die bestehende förderative Aufgabenkompetenz besitze der Bund keine Kompetenz, heißt es beim Rechnungshof. Und weiter: Wenn der Finanzminister erst mal Milliarden für die Digitalisierung überweise dürften weitere Forderungen holen. "Es steht zu befürchten, dass bei diesem massiven finanziellen Engagement die Länder weitergehende Forderungen an den Bund herantragen, damit die von ihm mitfinanzierte Infrastruktur auch genutzt werden kann", zitiert das Handelsblatt heute aus dem Papier. Weiter heißt es: Deshalb sei man gegen die geplante Grundgesetzänderung, denn sie löse "die Konturen der föderativen Grundstruktur weiter auf".
Bundeshilfen könnten für Kommunen sogar kontraproduktiv sein
Der Rechnungshof gibt zu bedenken, dass bei entsprechenden Bundeshilfen die Länder gleichzeitig ihr Engagement für die Kommunen zurückfahren könnten. Zudem hätten die Länder gerade beim Thema Wohnungsbau vor Ort die besseren Kompetenzen über den sehr unterschiedlichen Wohnungsmarkt. Sie sehen durch Bundeshilfen zudem die Gefahr einer noch größeren Intransparenz.