Mobilität der Zukunft
Das ist eine Nahverkehrsabgabe
Nahverkehrsabgabe - diese vier Modelle stehen Kommunen zur Auswahl
Bei der Nahverkehrsabgabe haben die Kommunen die Wahl zwischen vier Alternativen. Alle Modelle sehen vor, dass die Gebührenzahler im Gegenzug Gutscheine für den Öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Eine erste Möglichkeit wäre bei allen Einwohnern eine Gebühr einzuziehen. Alternativ kann es auch so laufen, dass nur die Autobesitzer belastet werden. Eine dritte Option wäre, die Abgabe über die Arbeitgeber einzuziehen. Das Mobilitätsguthaben soll dann den Mitarbeitern zugute kommen. Die vierte Variante wäre eine Art Maut für Autofahrer. Hier wäre allerdings die Erfassung komplizierter, weil Bundesstraßen und Autobahnen ausgeklammert werden müssten.
Nicht jede Kommune darf eine Nahverkehrsabgabe einführen - das sind die Voraussetzungen
Kommunen dürfen die Abgabe allerdings nur einführen, wenn ein – so steht es im Entwurf – „ausreichendes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs" zur Verfügung steht. Soll heißen: Der ÖPNV muss zumindest tagsüber als zumutbare Alternative zum Auto funktionieren. Es muss also bereits ein halbwegs sinnvolles Angebot geben. Wie hoch die Gebühr sein kann, soll die Kommune festlegen. Bei einem Modellversuch in vier Kommunen waren Monatsbeiträge von 10 bis 57 Euro im Gespräch. Damit sollen die Kommunen das Angebot im Nahverkehr ausweiten und Tickets günstiger anbieten können.
Das Projekt war politisch lange umstritten, soll nun aber zu Beginn des neuen Jahres im Landtag verabschiedet werden. Andere Bundesländer schielen bereits auf den dortigen Entwurf und möglicherweise erste Erfahrungen.
