Testbetrieb startet
Bundesregierung bestätigt: Personalausweis kommt bald aufs Handy
Der Regelbetrieb soll demnach bereits am 1. Juni kommenden Jahres starten. Zudem sollen im ersten Quartal 2021 erste E-Government Anwendungen den Testbetrieb der Personalausweis-App ermöglichen.
Zum Zeitplan schreibt die Bundesregierung wörtlich: "Nach derzeitiger Planung soll am 1. Februar 2021 der Prototyp einer Smartphone-App lauffähig sein, mit dem ein Test-Login Nutzerkonto und der Zugang zu E-Government/ Onlinezugangsgesetz(OZG)-Anwendung im Testbetrieb möglich ist. Ab dem 1. Juni 2021 soll der Download der App möglich sein."
Der elektronische Personalausweis ist Teil des Neun Punkte Plans der Bundesregierung für ein digitales Deutschland. Das Bundesinnenministerium hatte die Pläne mit den Punkten Mitte Juli veröffentlicht - KOMMUNAL hatte berichtet. Alle Informationen zum Neun-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland können Sie HIER noch einmal nachlesen.
Der digitale Personalausweis soll rechtssicher sein
Die Nutzung des Online-Ausweises soll vor allem einfacher gestaltet werden. So soll etwa das Setzen vergessener PINs einfacher werden. Noch nicht ganz klar ist, ob der Bund einzelne Gesetze ändern muss, damit der elektronische Personalausweis auch rechtssicher eingesetzt werden kann. Man prüfe mögliche notwendige Gesetzesänderungen noch, so die Bundesregierung. Wörtlich schreibt sie in ihrer Antwort: "Die Bundesregierung prüft, ob und ggf. in welchem Umfang die Schaffung und Verwendungsmöglichkeiten eines elektronischen Personalausweis u.ä. auf Smartphones usw. gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Die Prüfung hierzu ist noch nicht abgeschlossen".
Nutzer müssen sich der Regierung zufolge jedenfalls keine Sorgen machen, dass der elektronische Personalausweis nicht ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. Und das gelte auch, wenn der Nutzer etwa sein Handy verliert. Wörtlich heißt es:
"Die Sicherheit der persönlichen Daten wird durch Zertifizierung der wesentlichen Sicherheitskomponenten (Secure Element) auf angemessenem Sicherheitsniveau gewährleistet. Neben dem Besitz des Smartphones ist für die Nutzung ein zweiter Faktor (z. B. PIN) notwendig, der Besitz des Smartphones alleine reicht nicht aus. Darüber hinaus kann die Identität, wie in Identifizierungssystemen üblich, gesperrt werden. Insofern kann bei Verlust des Mobilgeräts für die digitale Identität ein vergleichbares Schutzniveau wie bei einem Verlust des elektronischen Personalausweises gewährleistet werden."
Bürger sollen nicht sich damit nicht nur bei Behörden ausweisen können
Der elektronische Personalausweis ist dann vor allem im Internet einsetzbar. Das aber nicht nur bei der Behördenkommunikation, etwa mit dem Rathaus oder der Polizei. Geplant sei auch die Einbindung von privaten Firmen und Dienstleistern. Insbesondere hat die Bundesregierung hier Einsatzmöglichkeiten bei Banken und Sparkassen im Visier. Zu möglichen Kooperationen heißt es: "Mit der geplanten TSMS Infrastruktur wird eine bewusst offene Lösung angestrebt, von der alle Unternehmen in Deutschland sowie im europäischen Binnenmarkt profitieren sollen. Es wird eine möglichst breite Nutzung der TSMS Infrastruktur durch Wirtschaft und Verwaltung angestrebt. Das Engagement von Unternehmen, die sich im Eigeninteresse als frühzeitige Nutzer der TSMS Infrastruktur engagieren möchten, wird daher als wünschenswert betrachtet. Entsprechende Gespräche mit der Wirt- schaft sind geplant."
Den elektronischen Personalausweis sieht die Bundesregierung als Start in die mobile Technik an. Die Implementierung weiterer digitaler Ausweise (etwa Führerschein etc.) werde durch die jetzt geplante Entwicklung der Kerninfrastruktur deutlich vereinfacht und entsprechenden Vorhaben könnten beschleunigt umgesetzt werden, heißt es dazu noch wolkig. Dabei erwähnt die Bundesregierung ausdrücklich neben Ausweisen der Behörden auch die Implementierung von Dokumenten durch die Wirtschaft.

