
Kommunen dürfen laut einem Urteil Frauenparkplätze nicht verbindlich ausweisen
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Gericht: Frauenparkplätze sind nicht überall erlaubt
Deutschlands Kommunen setzen sich täglich mit der Frage auseinander, wie Chancengerechtigkeit zwischen Frau und Mann hergestellt werden kann. Das beginnt häufig bei Diskussionen um eine gendergerechte Sprache und geht bis zu Diskussionen um Frauenparkplätze in der Innenstadt. Doch wo endet guter Vorsatz und wo beginnt Diskriminierung? In Bayern hat darüber nun erneut ein Gericht befunden.
Es war von der bayerischen Stadt Eichstätt wirklich gut gemeint. Im Jahr 2016 wurde in der Stadt eine Frau vergewaltigt. Als Reaktion darauf richtete die Kommune auf öffentlichen Plätzen spezielle Frauenparkplätze ein. Gut beleuchtet und nicht so abgelegen. Auf den Schildern stand seither zu lesen: "Nur für Frauen". Ein 26 jähriger Jurastudent sah sich darin aber in seinen Rechten verletzt und diskriminiert. Und nicht nur in seinen eigenen Rechten.