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  1. Corona
  2. Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?
Impfpass herzeigen
Geimpft oder nicht? Was Arbeitgeber wissen dürfen.
© adobeStock

Corona-Pandemie

Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
29. Oktober 2021
Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? In bestimmten Fällen ja! Die Stadt Dortmund macht das derzeit bei rund 3500 Mitarbeitern. Doch was ist, wenn die Corona-Notlage am 25. November endet?
Aktualisiert am 18. November 2021

Der Arbeitgeber darf den Impfstatus gegen Corona abfragen und erfassen - das regelt das geltende nfektionsschutzgesetz. Allerdings gilt das nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Einrichtungen, also im Gesundheits- und Bildungsbereich: in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Obdachlosenunterkünfte. Bei der Stadt Dortmund betrifft die Erfassung des Impfstatus nach Auskunft eines Sprechers rund 3500 Mitarbeiter. "Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihren Impfstatus bis zu 29.

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  • Corona Arbeiten im Öffentlichen Dienst

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