Integrationsgesetz kommt

Die Bundesregierung hat sich in der Nacht (zum 14. April) auf ein Integrationsgesetz geeinigt. Damit erfüllt sie eine Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

1. Mangelnde Integration soll bestraft werden 
Auch anerkannten Flüchtlingen soll künftig ein dauerhaftes Bleiberecht verwehrt bleiben, wenn sie nicht hinreichende Anstrengungen zur Integration nachweisen, wie etwa Deutschkurse zu belegen.
2. Es gibt Wohnsitzauflagen
Auch anerkannten Asylbewerbern sollen Wohnsitzauflagen gemacht werden. Davon verspricht sich die Regierung, die Verteiler besser steuern zu können und einer Ghettobildung vorzubeugen.
Fllüchtlinge-10086237_xl3. Flüchtlinge sollen arbeiten dürfen
Die bisherigen Auflagen zur Arbeitsaufnahme sollen erleichtert werden. Zudem sollen Auszubildende ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung sowie nach einem erfolgreichen Abschluss auf für Arbeitsplatzsuche und die weitere Beschäftigung bekommen. Für drei Jahre soll bei Asylbewerbern und Geduldeten die sogenannte Vorrangprüfung entfallen.
Bisher mussten Arbeitgeber nachweisen, dass kein einheimischer für den Job zur Verfügung steht.
Wichtig ist: Es handelt sich nicht um ein Einwanderungsgesetz sondern um ein Integrationsgesetz. Und noch sind es nur Eckpunkte der Regierung, einen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht. Am 22. April treffen die Koalitionsspitzen erneut in Meseberg aufeinander. Dort dürften weitere Details beraten werden.

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