
Wer ist verantwortlich, wenn ein Radfahrer auf einer unebenen Straße stürzt? Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte der Kommunen
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Gericht stärkt Kommunen
Kein Schadenersatz für Radfahrerin - Gemeindestraßen dürfen uneben sein
Unebenheiten wie eine sichtbare Erhöhung auf Gemeindestraßen versetzen eine Straße nicht in einen verkehrswidrigen Zustand. Das hat das Landgericht in Köln im Fall einer Radfahrerin entschieden und der Gemeinde recht gegeben. Eine Radlerin war über eine unebene Teererhöhung gestürzt und hatte die Kommune verantwortlich gemacht. Das Urteil und die Folgen im Überblick:
Im konkreten Fall erstreckte sich auf einer Gemeindestraße der Stadt Wiehl (25.000 Einwohner im Oberbergischen Kreis in NRW) eine 30 Zentimeter breit und 10 Zentimer hohe Teererhöhung. Und das quer über die gesamte Fahrbahn. Der Grund: dort wird auf diesem Wege Oberflächenwasser abgeleitet.
Auf der untergeordneten Straße war ein Radfahrerin im Gemeindegebiet gestürzt. Sie fiel nach vorne über ihr Lenkrad vom Fahrrad. Die Klägerin zog vor Gericht.