
Änderungen im Kommunalabgabengesetz betreffen die Gebührenkalkulationen von Kommunen etwa bei den Müllgebühren
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Verwaltungs- und Benutzergebühren
Neue Vorgaben zur Gebührenkalkulation - Kommunalabgabengesetz novelliert
Kommunalabgabengesetze regeln den Erlass von kommunalen Abgabesatzungen, allen voran die Erhebung von Benutzungsbeiträgen und Gebühren, die von Gemeinden und Landkreisen erhoben werden. Es geht also um die Höhe von Gemeindesteuern, Müllgebühren oder auch Konzessionsabgaben. Nach einem Urteil gibt es nun deutliche Änderungen.
Der Gesetzgeber sagt, dass Kommunen nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes berechtigt sind, Steuern, Gebühren und Beiträge zu erhebn, soweit diese nicht in Bundes- oder Landesgesetzen anders geregelt sind. Mit Spannung war daher im Mai ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in NRW erwartet worden. Es hatte weitreichende Folgen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte seine fast 30 Jahre alte Rechtssprechung zum Thema „Berechnung der angemessenen Verzinsung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 4 Kommunalabgabengesetz NRW aufgegeben.