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  1. Politik
  2. Krankenhausreform auf dem Prüfstand
Krankenhausreform: Krankenhausflur
Kommunen befürchten bei der Krankenhausreform einen medizinischer Kahlschlag auf dem Land.
© Adobe Stock

Neue Bundesregierung

Krankenhausreform auf dem Prüfstand

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
7. März 2025
Die Union hat im Bundestag als Oppositionspartei gegen die Krankenhausreform gestimmt. Was passiert damit, wenn sie künftig regiert - und das wahrscheinlich mit der SPD als Koalitionspartner? Landräte und Bürgermeister fordern, dass die umstrittene Reform auf den Prüfstand kommt - und den in Not geratenen Kliniken finanziell geholfen wird. Welche Rolle das geplante Sondervermögen von 500 Milliarden Euro dabei spielen könnte.
Aktualisiert am 12. März 2025

Für diese Korrektur wäre keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig: Die Forderungen, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorangetriebene und die vom Bundestag gegen den Willen der CDU/CSU in der Opposition beschlossene Krankenhausreform-Gesetz zu korrigieren, werden immer lauter. Die Chancen, dass das umstrittene Gesetz noch einmal anpackt wird, sind durchaus realistisch.  "Die Union wird im Falle eines Wahlsiegs nach der vorgezogenen Bundestagswahl die Krankenhausreform schnell korrigieren", hatte der gesundheitspolitische Sprecher der CSU/CSU-Fraktion, Tino Sorge in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen angekündigt. Die Union möchte das Gesundheitsressort übernehmen, Lauterbach müsse abgelöst werden.

Landräte: Krankenhausreform korrigieren

Achim Brötel, Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises und Präsident des Deutschen Landkreistages, fordert nachdrücklich, das Gesetz zu korrigieren. "Diese Reform hat zwar einen richtigen Ausgangspunkt, ist dann aber offensichtlich mehr und mehr zum untauglichen Versuch geworden." Er betonte auf Anfrage von KOMMUNAL: "Die damalige  Ampelregierung hat das Gesetz beschlossen, obwohl keiner der Abgeordneten auch nur ansatzweise in der Lage war, die Auswirkungen zu überblicken." Das Gesundheitswesen brauche aber keinen Blindflug, sondern einen geordnete und sinnvolle Reform, so Brötel.

Krankenhäuser in struktureller Finanznot

Sein Hauptkritikpunkt  ist die "nach wie vor völlig unzureichende Finanzierungsstruktur". Bleibe das Gesetz so, hätten auch bedarfsnotwendige und gerade im ländlichen Raum unverzichtbare Krankenhäuser keine Chance, zu überleben. Die Kommunen fordern laut Brötel, dass das offene Finanzierungsdelta  endlich ausgeglichen wird.Korrigiert werden müßten aber auch handwerkliche Fehler im Gesetz, verlangt der Präsident des Landkreistages. Als Beispiel nannte er die gesetzliche Pflicht, Neurologen festanzustellen, obwohl sie auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar seien. "Dies wird dazu führen, dass zwei Drittel aller Geriatrien in Deutschland schließen müssen", warnt Brötel. Er erinnert die CDU/CSU daran, was sie vor der Wahl zur Krankenhausreform gesagt haben.

"Kommunen in bislang größten Krise"

"Die kommunale Ebene steckt finanziell in ihrer bislang größten Krise", unstreicht Brötel. „Daher ist es uns gerade vor dem neuerlichen Hintergrund umso wichtiger, eigene zusätzliche Steuermittel zu erhalten. In die Infrastruktur müsse dringend investiert werden, denn es bestehen riesige Bedarfe, etwa in den Bereichen Verkehr, Krankenhäuser oder Bildung.

Landsberg: Krankenhausreform entschärfen

"Soweit es um tatsächliche Investitionen wie Umbau und die Schaffung neuer Abteilungen geht, sollte das unter das  geplante Investitionspaket fallen", so Gerd Landsberg, Ehren-Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er gibt aber zhu bedenken:  "Das Hauptproblem der Krankenhäuser sind jedoch die Betriebskosten. Das sind eben gerade keine Investitionen im Sinne der geplanten Pakete." Landsberg betont gegenüber KOMMUNAL:  "Es ist Aufgabe des künftigen Gesundheitsministers, die Reform so zu entschärfen, dass es nicht zu einem flächendeckenden Krankenhaussterben vor allem in der Fläche kommt." Union und SPD haben sich am Wochenende auf das milliardenschwere Finanzpaket geeinigt.

Krankenhäuser dürfen nur noch bestimmte Leistungen anbieten

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollen die Krankenhäuser künftig „bedarfsgerecht“ eine medizinische Versorgung anbieten. Doch nicht jedes Krankenhaus soll alles machen dürfen. Abgerechnet wird künftig nicht mehr nur pro Fall, also Patient, sondern es wird ein Vorhaltebudget eingeführt, das allerdings fallzahlabhängig gestaltet ist. Die Krankenhäuser bekommen dann 60 Prozent der bisherigen sogenannten Fallpauschalen als Budget dafür, dass sie die Strukturen dafür bereithalten, 40 Prozent der Einnahmen müssen nach den derzeitigen Plänen dann über die Behandlungsfälle erwirtschaftet werden. Daneben werden für die Notfallversorgung und bestimmte Leistungen weitere Zuschläge bezahlt.

"Zwei-Klassen-System"  in der medizinischen Versorgung

Die Landräte der niederbayerischen Kreise Freyung-Grafenau, Deggendorf, Straubing-Bogen und Passau fordern eine Korrektur der Krankenhausreform. Sie hatten aus Sorge vor den Folgen der Krankenhausreform eine gemeinsame Erklärung verfasst. Darin warnen davor, dass ein Zweiklassen-System entsteht, das die Menschen im ländlichen Raum gegenüber Ballungsräumen benachteiligt. Bieten die Kliniken nicht mehr wie bisher bestimmte Operationen, würden sie bis zu 70 Prozent der Patienten verlieren, so die Landräte. Patienten müssten weit fahren und Arbeitsplätze müssten abgebaut werden. Sebastian Gruber, Landrat im niederbayerischen Kreis Freyung-Grafenau, warnt eindringlich davor, dass die medizinische Versorgung ein Privileg von dicht besiedelten Räumen werden könnte.

Heinz Pollak, Bürgermeister der Stadt Waldkirchen im Landkreis Freyung-Grafenau, sagte zu KOMMUNAL: "Die Union hat vor der Wahl vieles versprochen, von dem sie nach der Wahl schon wieder sehr wenig wissen will. Ich hoffe, dass das Versprechen zur Änderung der Krankenhausreform der Vorgängerregierung wenigstens umgesetzt wird." Gerade für den ländlichen Raum seien Krankenhäuser wichtig. "Deren Finanzierung muss aber wesentlich anders organisiert werden und Bund und Länder müssen sich mehr an den Defiziten beteiligen. Die Landkreise und Städte können das vor Ort nicht mehr stemmen."

Geld aus dem geplanten Sondervermögen für Krankenhäuser gefordert

Kommunalpolitiker quer durch die Republik befürchten, dass viele Krankenhäuser bis zur Umsetzung der Reform finanziell nicht durchhalten und in Insolvenz gehen. Die Kliniken leiden unter den massiven Defiziten, die seit 2022 aufgelaufen sind. Der Gesundheitsexperte im Bundestag und Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt, Tino Sorge, sprach sich jetzt dafür aus, Geld aus dem möglichen Milliarden-Sondervermögen auch für das Gesundheitswesen bereit zu stellen. Es wäre wichtig, etwa Krankenhäuser als Teil existenzieller Daseinsvorsorge mit einzubeziehen“, sagte Sorge den Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgarter Zeitung.

 Investitionspaket im Bundestag: AfD kündigt Klage an

An diesem Donnerstag, 13. März, wollen Union und SPD den bisherigen Bundestag über das Finanzpaket für die Verteidigung und die Infrastruktur erstmals beraten lassen. Die zweite und dritte Lesung soll dann am Dienstag, 18. März, stattfinden. So soll verhindert werden, dass AfD und Linke gegen eine dafür nötige Änderung des Grundgesetzes votieren und die Entscheidung damit blockieren.  AfD und die Linken wollen die Abstimmung mit bisherigen Mehrheitsverhältnissen verhindern. Sie haben beim Bundesverfassungsgericht einen Einantrag eingereicht.

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