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  4. Lehrerin mit Kopftuch? Das Urteil ist da!
Eine muslimische Grundschullehrerin in Berlin will mit Kopftuch unterrichten.

Lehrerin mit Kopftuch? Das Urteil ist da!

9. Mai 2018
Eine muslimische Grundschullehrerin darf an einer Berliner Schule nicht unterrichten, weil sie ein Kopftuch trägt. Stattdesen wurde die Lehrerin einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Doch dagegen hatte die Frau geklagt.

Die junge Pädagogin hat sich mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht gegen das Neutralitätsgesetz der Hauptstadt gewendet, das religiöse Kleidung im Öffentlichen Dienst verbietet.

Kopftuch - Streit: Das Gericht hat entschieden!

Nun ist das Urteil da: Die muslimische Grundschullehrerin darf im Unterricht KEIN Kopftuch tragen. Das Arbeitsgericht begründet die Entscheidung damit, dass aufgrund des Neutralitätsgesetzes das Tragen von religiösen Symbolen an Schulen bzw. im öffentlichen Dienst verhindert werden darf. Die Berliner Anwältin Seyran Ates vertritt in dem Streit die Bildungsverwaltung. Sie appellierte, religiöse Symbole weiterhin aus den Schulen herauszuhalten. Das Kopftuch stehe für große Konflikte.

Lehrerin mit Kopftuch in der Schule? Das sind die bundesweiten Regelungen!

Laut Richter- und Beamtenstatusgesetz dürfen Beamten ihr Gesicht im Dienst nicht verhüllen. Mit einer Ausnahme: Die Verhüllung ist aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich. Seit 2017 gilt außerdem ein Vollverschleierungsverbot für alle Beamten. 2015 wurde ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen jedoch gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Demnach geht vom alleinigen Tragen eines Kopftuches keine Gefahr aus.

Welche Regelungen haben die einzelnen Bundesländer?

Nordrhein-Westfalen: Das Tragen religiöser Symbole wird immer im Einzelfall geprüft. Doch es gilt die Neutralitätspflicht - laut Schulgesetz. Hessen: Die Beamten müssen sich politisch und religiös neutral verhalten. Zwar dürfen Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen, allerdings nur wenn der Schulfrieden nicht beeinträchtigt wird. Bei konkreter Gefahr für die staatliche Neutralität kann das Kopftuch aber verboten werden. Burkas hingegen, also die Vollverschleierung, ist laut Tarifvertrag für die Angestellten verboten. Bayern: Im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist zwar kein audrückliches Kopftuchverbot formuliert, aber eine indirekte Anti-Kopftuch-Bestimmung. Demnach sind religiöse Symbole unzulässig, wenn sie bei Schülern oder Eltern als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländlichen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist. An dieser Regelung hält Bayern auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015 fest. Dennoch hat das Kabinett klargestellt, dass jeder Einzelfall geprüft werden muss. Baden-Württemberg: Das Bundesland verweist auf das Bundesverfassungsgericht, wonach ein Kopftuchverbot nur in Betracht kommt, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet wird. In Gerichten dürfen religiöse und politische Symbole nicht getragen werden. Ehrenamtliche Richter sind von dem Verbot jedoch ausgenommen. Saarland: Die Landesregierung plant ein Kopftuchverbot für Angehörige der Justiz. Hier schreibt das Schulordnungsgesetz vor, dass der Erziehungsauftrag so zu erfüllen ist, dass die Neutralität des Landes oder der Schulfrieden nicht durch politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen gefährdet oder gestört werden darf. Ein pauschales Kopftuchverbot? Gibt es im Saarland jedoch nicht! Thüringen: Laut Schulgesetz gibt es ein Neutralitätsgebot. Bei "richterlichen Amtshandlungen mit Öffentlichkeitsbezug" können Kopftücher verboten werden. Bremen: Lehrerinnen dürfen ein Kopftuch tragen - genauso wie ihre Schüler. Schleswig-Holstein: Das Bundesland richtet sich nach dem Bundesrecht. Darüber hinaus gehende Regelungen? Sind erst einmal nicht geplant. Sachsen: Die Schulen können selbst beurteilen, ob das Tragen eines Kopftuches den Schulfrieden beeinträchtigt. Vorgaben für die Schulen, sowie für die Justiz gibt es keine. Mecklenburg-Vorpommern: Hier gibt es keine zentrale Regelung - unter anderem liegt das daran, dass keine Streitfälle bekannt sind. Rheinland-Pfalz: Im Dienstrecht gibt es kein pauschales Kopftuchverbot. Auch in der Justiz gibt es keine Vorschrift, die das Kopftuch bei Richterinnen oder Staatsanwältinnen erlaubt oder untersagt. Brandenburg: Im öffentlichen Dienst gibt es keine Regelungen für den Umgang mit Kopftüchern und Vollverschleierungen. Bislang sehe man laut Innenministerium nicht die Notwendigkeit für etwaige Regelungen.

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