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  3. Was Sie über die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wissen müssen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
© Adobe Stock

Unser K.AI beantwortet Ihre Fragen

Was Sie über die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wissen müssen

von Rebecca Piron
Redaktion | KOMMUNAL
5. Februar 2025
Noch knappe anderthalb Jahre bis er greift: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern stellt Schulträger vor große Herausforderungen und sorgt für viele Fragen. Die beantworten wir mit unserer Künstlichen Intelligenz K.AI am Ende dieses Artikels.

Vor seiner Einführung war der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bei den Kommunen sehr umstritten. Viele von ihnen kritisierten die Einmischung des Bundes in kommunale Aufgaben. Eine Ganztagsbetreuung in Form von Hortplätzen, Ganztagsschule oder Nachmittagsbetreuung in der Grundschule oder durch Vereine haben die meisten Kommunen in ihrer Funktion als Schulträger auch vorher schon organisiert. Wo dies nicht ausreichend möglich war, lag es zumeist an Engpässen, die, so die Kritik, ein Rechtsanspruch nicht aus der Welt schaffe.

Da der Rechtsanspruch bald greift, stehen kommunale und freie Schulträger vor großen Herausforderungen. Denn der Rechtsanspruch ist deutlich umfassender als die Betreuung in den meisten Kommunen bisher ausgestaltet war. Grundschulkinder haben danach einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeiten sind hier mitgerechnet. Die Betreuungszeiten gelten auch für die Schulferien. Durch Landesgesetze kann maximal eine Schließzeit von vier Wochen gewährt werden.

Ihre persönlichen Fragen zum Thema können Sie am Ende dieses Artikels unserem K.AI stellen.

In den meisten Bundesländern sind diese Änderungen der Landesgesetze noch nicht umgesetzt, werden jedoch für den Start des Rechtsanspruchs vorbereitet. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Schulkinder der ersten Klassen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den folgenden Schuljahren kommt jahrgangsweise die nächste Schulklasse hinzu, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Anspruch haben.

Wie fördert der Bund den Ausbau der Ganztagsbetreuung?

Insgesamt 3,5 Milliarden Euro hat der Bund zur Verfügung gestellt, um den Ausbau der Ganztagsbetreuung zu fördern. Deutlich weniger als insgesamt nötig sein wird, heißt es von kommunaler Seite. Die erste Tranche von 750 Millionen Euro musste bereits bis 2022 abgerufen werden. Die zweite, größere Tranche von 2,75 Milliarden Euro, die besonders Neubau, Kauf und Sanierung von Schulgebäuden fördert, ging Anfang 2024 als Investitionsprogramm über die Länder raus und kann in den meisten Bundesländern aktuell noch abgerufen werden.

Was tun die Länder?

Einige Bundesländer haben bereits eine Aufstockung der Bundesmittel beschlossen oder in Aussicht gestellt. So übernimmt Niedersachsen etwa die Hälfte des 30-prozentigen Eigenanteils, den die Schulträger leisten müssen. Und Baden-Württemberg hat erklärt, das Land werde alle eingegangenen Förderbescheide, die tatsächlich förderfähig sind, bewilligen und mit Landesmitteln einspringen, sobald die Bundesmittel ausgeschöpft sind.

Für die laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung sind die Länder zuständig. Bis 2030 erhalten sie dafür 2,48 Milliarden Euro aus geänderten Umsatzsteueranteilen, danach jährlich 1,3 Milliarden Euro.

130.000 zusätzliche Plätze bereits im Jahr 2023

Seit 2023 legt die Bundesregierung jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Ganztagsbetreuungsangebote für Grundschulkinder vor. Dieser zeigt, was die Kommunen im Bereich der Ganztagsbetreuung bereits leisten. Im Schuljahr 2022/2023 besuchten 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung. Das sind 130.000 mehr als im vorherigen Schuljahr. Wie viele zusätzliche Plätze benötigt werden, kann nur geschätzt werden. Da die Ganztagsbetreuung freiwillig ist, kommt es auf die Familien an, wie der Bedarf sich am Ende tatsächlich darstellt. Eine Prognose im Auftrag der Kultusministerkonferenz sieht einen zusätzlichen Bedarf von 300.000 Plätzen.

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Der Bericht zeigt auch die historisch gewachsenen Unterschiede zwischen den Bundesländern auf. Während etwa im Jahr 2023 in Sachsen 91 Prozent der Kinder im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung nutzten, waren es in Bayern 35 Prozent. Laut der KMK-Studie liegt der Bedarf in den ostdeutschen Bundesländern bei 90 Prozent, in den westdeutschen Bundesländern bei 71 Prozent. Die Notwendigkeit, die Ganztagsbetreuung auszubauen, ist damit in Westdeutschland deutlich höher als in Ostdeutschland. In Thüringen und Sachsen wird für das Schuljahr 2029/2030 sogar ein geringerer Bedarf prognostiziert, als aktuell Plätze vorhanden sind. Mit +55,9 Prozent ist der zusätzliche Bedarf in Bayern am höchsten.

Ein einzelner Artikel kann nicht alle Fragen zu so einem komplexen Thema beantworten. Deshalb können Sie Ihre individuellen Fragen direkt an unsere Künstliche Intelligenz K.AI stellen:

  • Muss ich die Ganztagsbetreuung an meinen Grundschulen ansiedeln oder gibt es andere Möglichkeiten?
  • Wen kann ich beim Bildungsministerium meines Bundeslandes bei direkten Fragen ansprechen?
  • Welche Informationen muss ich für meinen Förderantrag zusammentragen?
  • Was kann ich über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau alles fördern lassen?

Deshalb:

 
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