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Leichte Sprache – ganz schön schwer

von Uwe Roth
27. April 2018
Leichte Sprache soll leicht zu verstehen sein, die Sprache zu meistern fällt vielen aber schwer. Gerade Behörden haben damit häufig Probleme. KOMMUNAL zeigt Ihnen in einer neuen, dreiteiligen Serie die rechtlichen Grundlagen auf, worauf Sie bei der Kommunikation achten müssen und gibt konkrete Anwendungsbeispiele. Teil 1: Welche Verpflichtungen haben Kommunen?

Im Bundesteilhabegesetz stehen Sätze, die könnten die Verwaltungssprache auf den Kopf stellen. Da heißt es in Paragraf 36: Rehabilitationsträger hätten dafür zu sorgen, „dass für eine ausreichende Anzahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen keine Zugangs- und Kommunikationsbarrieren bestehen“. Fachkräfte, die für die Träger der Eingliederungshilfe arbeiten, müssen die Fähigkeit „zur Kommunikation mit allen Beteiligten haben“.

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