Investitions-Spritze
Neues Förderprogramm für Fuß- und Radverkehr
Immerhin 80 Prozent Förderung gibt es für Maßnahmen der Infrastruktur und für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. In strukturschwachen Gebieten bietet das Förderprogramm zusätzlich jeweils 5 Prozent Zuschlag für die Maßnahmen.
Förderprogramm für Fuß- und Radverkehr - das sind die Details
Das zuständige Ministerium legt die Förderhöhe jeweils für das Jahresprogramm fest. Die Bagatellgrenze liegt grundsätzlich bei 20.000 Euro, bei Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätzen, Vorhaben zur Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepten und sonstigen Maßnahmen bei 5000 Euro. Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze überschreiten.
Die Anmeldung von Fördervorhaben mit einem Finanzierungsantrag und den Unterlagen müssen bis zum 31. Mai des dem vorgesehenen Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres zur Vorbereitung des Jahresförderprogramms bei der Bewilligungsbehörde erfolgen.
Bewilligungsbehörde ist jeweils die Bezirksregierung. Auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierung stehen die Formulare zum Download bereit.
Weitere Details und die genauen Richtlinien zur Förderung finden Sie online auf des Seite des Ministeriums, Hier der Link: