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  1. Praxis
  2. Onlinezugangsgesetz (OZG)
  3. Onlinezugangsgesetz: Wie Kommunen es erfolgreich umsetzen können!
Symbolbild Onlinezugangsgesetz
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Das wird nicht klappen.
© AdobeStock

Tipps vom Fachmann

Onlinezugangsgesetz: Wie Kommunen es erfolgreich umsetzen können!

von Thomas Schuster
Gastautor
20. Oktober 2022
Die Frist für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist längst nicht mehr zu halten. Alles andere ist Illusion. Das sagt ein Jurist und Fachmann für die digitale Transformation. Im KOMMUNAL Gastbeitrag gibt er aber auch Tipps, was jetzt passieren muss. Konkrete Handlungsempfehlungen für Kommunen von Thomas Schuster.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale abzubilden. Diese Verpflichtung gilt auch unmittelbar für die Städte und Gemeinden. Daraus entstehen zwei Aufgaben: Digitalisierung und Zurverfügungstellung: Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die den Bürgerinnen und Bürgern den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen einfach, online und medienbruchfrei erlaubt.

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