
Parkscheinautomaten sollen stärker gesichert werden.
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Gastbeitrag
Parkscheinautomaten: Lösung in Sicht
Das Bundesfinanzministerium konnte nun endlich den Referentenentwurf zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vorlegen. Wie von den Kommunen schon lange gefordert, sollen künftig auch Parkscheinautomaten, die schließlich mit den bereits ausgenommenen in Bau und Funktion Fahrschein- und Dienstleistungsautomaten vergleichbar sind, von der Anwendung der KassenSichV ausgenommen werden. Klarstellungsbedarf besteht jedoch noch hinsichtlich des „Parkierungsbereiches“. Florian Schilling vom DStGB erläutert im KOMMUNAL-Gastbeitrag die Details.
Ende März 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun endlich den lang angekündigten Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) veröffentlicht. Zu diesem Entwurf hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine Stellungnahme abgegeben. Nach Berücksichtigung der verschiedenen Stellungnahmen ist eine Kabinettsbefassung für den 21. April 2021 vorgesehen.
Bisher keine Ausnahme für Parkscheinautomaten
Aus kommunaler Sicht ist vor allem die geplante Ausnahme für Parkscheinautomaten von Bedeutung.