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Private Anbieter sind wichtig

Immer häufiger greifen Kommunen auf private Sicherheitsdienste zurück. Ein sinnvoller Trend, wie Dr. Harald Olschok, der Hauptgeschäftsführer des BDSW, findet. Ein Kommentar!

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Dr. Harald Olschog ist Hauptgechäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft

Die bedauerlichen und skandalösen Vorfälle in Nordrhein-Westfalen haben verdeutlicht, dass sich das Aufgabengebiet der privaten Sicherheitsdienste in den letzten Jahren deutlich erweitert hat. Qualifizierte private Sicherheitsdienste können zu einer wirkungsvollen Entlastung der Polizei beitragen und die objektive und die subjektive Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessern. Die Anforderungen an die einzusetzenden privaten Sicherheitsdienste müssen eindeutig festgelegt werden. Die privaten und staatlichen Auftraggeber müssen verpflichtet werden, Aufträge nur an entsprechend qualifizierte private Sicherheitsdienstleister zu vergeben. „Schwarze Schafe“ und „Schwarze Sheriffs“ haben in den Kommunen nichts verloren.
Sicherheit und Ordnung sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stellen Städte und Gemeinden vor immer größere Herausforderungen. Die Kriminalitätsbelastung ist in den letzten Jahren stark angewachsen. Das belegt u.a. die Zahl von 150.000 Wohnungseinbrüchen für das Jahr 2013. Dies ist eine Gesamtsteigerung um 30 Prozent in den letzten fünf Jahren.
Durch den Rückzug der Polizei aus der Fläche und der Übertragung von früher wahrgenommenen Ordnungsaufgaben an die Kommunen ergeben sich in zahlreichen Regionen Deutschlands nachhaltige Ordnungs- und Sicherheitsdefizite. In Städten hat dies teilweise dazu geführt, dass die kommunalen Ordnungsdienste deutlich verstärkt wurden. Kleinere Kommunen können häufig nicht auf diese Ressourcen zurückgreifen und beauftragen deshalb private Sicherheitsdienste mit der Durchführung von Ordnungsaufgaben. Hierzu gehört beispielsweise eine Streifentätigkeit im öffentlichen Raum, besonders zum Schutz von Bahnhöfen. Dabei werden häufig Ordnungswidrigkeiten von privaten Sicherheitsdiensten beobachtet, gemeldet und dokumentiert. Da die Mitarbeiter bisher keinerlei Befugnisse haben, muss im Regelfall die Polizei hinzugezogen werden, um z. B. die Personalien zu überprüfen. Wir sind der Auffassung, dass durch die Schaffung von gesetzlich verankerten Minimalbefugnissen für private Sicherheitsdienstleister eine Entlastung der Polizei und außerdem ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit und Ordnung geleistet werden kann. So halten wir z. B. Regelungen über Befugnisse zur Überprüfung der Personalien und zur Aussprache eines Platzverweises für dringend geboten.

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