
Recht auf Insolvenz
kommunalen Insolvenz nicht mit der Daseinsvorsorge? Nein, denn hier würde eine sogenannte „beschränkte Insolvenz“ greifen, für die es durchaus gute Gründe und zahlreiche Vorbilder gibt. In diesem Fall würden alle freiwilligen Leistungen einer Kommune, wie die Unterhaltung von Büchereien oder Schwimmbädern, auf den Prüfstand gestellt oder umgehend gestoppt werden. In der Zeit des Insolvenzverfahrens würde dann ein „Insolvenzberater“ an Stelle der kommunalen Organe tätig. Sobald die Insolvenz abgeschlossen ist, übernimmt die Kommune wieder die komplette Selbstverwaltung. Ein Beispiel dafür sind die Chapter-9-Verfahren, die in den USA in mehr als 100 Fällen zur Sanierung der Kommunen geführt haben. Aber auch ressourcensparende, interkommunale Zusammenarbeit kann eine Möglichkeit sein.
Laut Christian Erhardt-Maciejewski gibt das Insolvenzrecht Kommunen wieder Luft zum Atmen, neue Anreize für wirtschaftliches Arbeiten können geschaffen werden und der Druck auf Bund und Länder erhöht sich. „Wenn die ,Insolvenz´ auf Kosten von Bund und Ländern geht, sind diese gut beraten, endlich vorbeugend zu handeln und mehr Geld von oben nach unten durchzureichen. Denn eine ,insolvente Stadt´ ist politisch kein Ruhmesblatt“, erklärt Erhardt-Maciejewski abschließend.