
Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsschule kommt - zumindest auf dem Papier
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Finanzstreit beigelegt
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - Kommunen zweifeln an Umsetzbarkeit
Im Finanzstreit über die Ganztagsbetreuung in Grundschulen haben Bund und Länder eine Einigung erzielt. Demnach soll der Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 kommen. Zumindest auf dem Papier, wie die Kommunvertreter glauben. Denn sie zweifeln an der Umsetzbarkeit. Wir stellen Ihnen das komplette Einigungspapier im Wortlaut zur Verfügung!
Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung in der Grundschule war das letzte große Projekt von Ministerin Giffey vor ihrem Rücktritt. Doch Bund und Länder konnten sich nicht über die Finanzierung einigen. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gab es nun eine Last-Minute Einigung. Hätte der Kompromiss nicht bis Mitternacht gestanden, hätte der Rechtsanspruch in dieser Legislaturperiode nicht mehr durchgesetzt werden können.