Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Gericht: Kläger muss Schottergarten entfernen
Schottergarten mit vereinzelt eingepflanztem Grün
Ab wann ist ein Schottergarten ein Schottergarten?
© AdobeStock

Recht aktuell

Gericht: Kläger muss Schottergarten entfernen

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
24. Januar 2023
Eine Stadt hat Einfamilienhausbesitzer angewiesen, den Schottergarten vor dem Haus zu beseitigen. Sie klagten und verloren. Daraufhin hat sich das zuständige Oberlandesgericht erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst.

Die Eigentümer eines Einfamilienhauses haben im Vorgarten zwei insgesamt 50 Quadratmeter große Beete angelegt. Sie sind mit Kies bedeckt, dazwischen sind einzelne Pflanzen eingesetzt. Die Bauaufsichtsbehörde forderte die Hausbesitzer auf, den Schottergarten zu entfernen. Denn er war dort nicht erlaubt. Das wollten die Gartenbesitzer nicht akzeptieren. Sie zogen gegen die kommunale Entscheidung vor Gericht.

Kläger müssen Schottergarten beseitigen

Vor dem Verwaltungsgericht bekam die Stadt schließlich Recht. Die Gartenbesitzer beantragten daraufhin, vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht die Berufung. Doch sie wurden erneut enttäuscht. Der 1. Senat des niedersächsischen OVG lehnte den Antrag auf Berufung ab. So bleibt es bei der Entscheidung der Stadt Diepholz, die das Verwaltungsgericht Hannover gestützt hatte.

Kiesbeete statt Grünflächen

Die Bauaufsichtsbehörde könne einschreiten, wenn unbebaute Flächen von Baugrundstücken den Anforderungen des § 9 Abs. 2  der Niedersächsischen Bauordnung nicht genügten, entschied das Gericht. Denn dort ist festgelegt, "die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind". Bei den Beeten der klagenden Grundstückeigentümer handele es sich nicht um Grünflächen, sondern um Kiesbeete, in die nur punktuell Grün eingepflanzt sei, so das Gericht. Das bedeutet also: um einen Schottergarten.

Kläger: Garten ökologisch wertvoll

Die Beteiligten stritten vor allem darüber, ob es sich bei den Beeten um Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 2 der Bauordnung handelt. Die Grundstückseigentümer machten geltend, bei den Beeten handele es sich aufgrund der Anzahl und der Höhe der eingesetzten Pflanzen um Grünflächen.

Zu klären war also die Frage, ob es sich bei dem Schottergarten um viel Grün mit ein wenig Schotter oder um Schotter mit viel Grün handelt. Ihr Garten sei unter Berücksichtigung der hinter dem Wohnhaus befindlichen Rasenflächen und Anpflanzungen insgesamt ein ökologisch wertvoller Lebensraum, argumentierten die Kläger.

Versteinerung der Stadt beschränken

Das Gericht hingegen wies darauf hin, dass Grünflächen durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt seien. Wesentliches Merkmal einer Grünfläche sei der „grüne Charakter“. Dies schließe Steinelemente nicht aus, wenn sie nach dem Gesamtbild nur untergeordnete Bedeutung hätten. Ein solches Verständnis widerspreche der Intention des Gesetzgebers, die „Versteinerung der Stadt“ auf das notwendige Ausmaß zu beschränken, argumentierte dagegen das Gericht.

Der Fall ist insofern spannend, weil sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst hat. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Zur Mitteilung des Gerichts

Urne und gelbe Rosen

Urnenbestattung auf eigenem Grundstück- so urteilten die Gerichte

Sich nach dem Tod auf dem eigenen Grundstück bestatten lassen - das wollte ein Ehepaar. Es handelte sich um eine ganz besondere Situation. So urteilten die Gerichte!
MEHR

Rechts vor Links gilt nicht generell auf Parkplätzen - das hat der Bundesgerichtshof entschieden

Rechts vor links gilt nicht generell auf Parkplätzen

Auf Parkplätzen ohne besondere Regelung gilt üblicherweise kein "rechts vor links" - das ist nun höchstrichterlich geklärt - was das Urteil bedeutet
MEHR

Beschädigter herausragender Gullydeckel

Gullydeckel - wann muss die Kommune Schadensersatz zahlen?

Immer wieder beschäftigen Gullydeckel als Hindernisse die Gerichte. Die Menschen stolpern darüber oder Autos werden beschädigt. Für die Kommunen kann das teuer werden. Doch die Urteile fallen bei weitem nicht einheitlich aus.
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Gudrun Mallwitz

  • Kleingarten, Parzellen
    Reform

    Grundsteuer: Sollen Kleingärten befreit werden?

    von Gudrun Mallwitz
  • Grafische Darstellung Menschen ziehen an einem Strang
    Interkommunale Zusammenarbeit

    Team Kommune: So ziehen alle an einem Strang

    von Gudrun Mallwitz
  • In Tübingen muss neben Mannheim die höchste Grundsteuer bezahlt werden.
    Klagen

    BFH-Urteil zur Grundsteuer: Entscheidung mit Sprengkraft für Kommunen

    von Gudrun Mallwitz

Lesen Sie auch...

  • Dazu sind Kommunen verpflichtet

    Hinweisgeberschutz: Interne Meldestellen im Rathaus

  • Bürokratie-Irrsinn Nr. 6

    Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Kommunen im Bürokratie-Dschungel

    von Rebecca Piron
  • Recht aktuell

    Wenn Bürgermeister zu viel sagen ...

    von Tobias Schröter

Neuester Inhalt

  • Unternehmensförderung

    Wirtschaft stärken – Strategien für erfolgreiche Ansiedlungen

    von Dorothea Walchshäusl
  • Unterbringung durch die Kommunen

    Wohnungslosigkeit: Kommunen stemmen die Krise

    von Rebecca Piron
  • Subjektive Sicherheit

    Wenn Orte Angst machen – so werden sie sicher

    von Dorothea Walchshäusl

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp