
Straßenmusiker - wo gilt welches Recht?
Straßenmusiker in München
Müssen ein Casting bestehen. Nur die „Besten“ dürfen in die Fußgängerzone. Durchgeführt wird das Casting von der Stadtinformation.
Dresden
Straßenmusiker brauchen hier eine Sondernutzungserlaubnis. Die kostet 25 Euro pro Stunde, bei CD-Verkauf kommen 2,2 Euro pro Tag dazu. Gespielt werden darf zwischen 12 und 20 Uhr, immer nur von der vollen bis zur halben Stunde. Der Sonntag ist tabu.
Rostock
Erlaubt Musik in strengen Grenzen und mit zeitlichen Auflagen. Es gibt Kontrollen und Platzverweise. Die Regeln sollen künftig weiter verschärft werden
Wiesbaden
Erlaubt Straßenmusikern, maximal 30 Minuten an einer Stelle zu spielen, danach müssen sie außer Hörweite sein. Der Einsatz von Verstärkern ist verboten.
Darmstadt
Reglementiert die Zahl der Straßenmusiker. Pro Tag dürfen es maximal fünf sein. Die Genehmigung kostet 5 Euro pro Tag.
Düsseldorf
Verbietet den Verkauf von CDs. Straßenhandel ist verboten, das schädige die Händler in der Innenstadt heißt es zur Begründung.
Wie sollten deutsche Kommunen mit dem Problem von Straßenmusikern umgehen? Und ist es überhaupt ein Problem? Christian Erhardt hat sich zum Thema Gedanken gemacht. In seinem Leitartikel fordert er: Überlasst den Passanten die Bewertung, was Kunst ist und was nicht.