
Streuobstwiesen sind gesetzlich geschützte Biotope.
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Gerichtsentscheidung
Muss die Streuobstwiese dem Schulneubau weichen?
Muss eine Streuobstwiese für einen Schulneubau weichen? Oder ist das Biotop in jedem Fall geschützt? Das Verwaltungsgericht hat dazu eine Entscheidung getroffen.
Streuobstwiesen sind ein gesetzlich geschützter Lebensraum. Kommunen wie zum Beispiel die Gemeinde Ranstadt in Oberhessen fördern den Erhalt solcher Biotope und zahlreiche Ehrenamtliche arbeiten dabei Hand in Hand mit den Städten und Gemeinden. Doch: Muss die Streuobstwiese auch dann erhalten bleiben, wenn an dieser Stelle gebaut werden soll? Der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick plant auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück eine Gemeinschaftsschule - und dafür sollen die Obstbäume weg, die auf einem lange als Streuobstwiese genutzten Teil des Grundstücks stehen.