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Rolle rückwärts bei der Umsatzsteuer - wie Kommunen die Optionsregelung umsetzen und warum
Rolle rückwärts bei der Umsatzsteuer - wie Kommunen die Optionsregelung umsetzen und warum
© fotolia

neuer Bürokratieaufwand

Umsatzsteuerpflicht: Rolle rückwärts für Kommunen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
15. Februar 2023
Die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen wird nun doch erst im Jahr 2025 zur Pflicht. In letzter Sekunde hatten Bundestag und Bundesrat die Einführung zum Jahreswechsel 2023 kurz vor Weihnachten verschoben. Für viele Kommunen ein weiterer riesiger Bürokratieaufwand. Wie die Städte und Gemeinden reagieren und warum, wir haben Beispiele zusammengetragen.

Im Amtsdeutsch klingt es einfach und sachlich: Die Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht wird für zwei weitere Jahre verlängert. In den Städten und Gemeinden sorgt die Diskussion jedoch seit Weihnachten nur noch für Kopfschütteln. Denn fast überall wurden schon neue Verträge rausgeschickt, in den vergangenen Monaten in Eilverfahren die Satzungen angepasst. Betroffen: Sportvereine, Kleingärtner und viele mehr. Für sie bedeutet die Umsatzsteuerpflicht der Kommunen, dass sie 19 Prozent mehr zahlen müssen als bisher.

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