
Umverteilen von Landesmitteln - Klage von Gemeinden abgelehnt
Konkret ging es den ländlichen Kommunen um zwei Dinge:
1. Sie forderten insgesamt eine höhere Zahlung für Städte und Gemeinden vom Land.
Hier sagten die Richter jedoch, die landesweite Haushaltslage habe sich im Vergleich zu den Kommunen nicht wesentlich verbessert. Daher sei die Summe insgesamt nicht zu beanstanden gewesen.
2. Ging es den Kommunen um den Gleicnbehandlungsgrundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz. Auch hier sagten die Richter, das Gleichbehandlungsgebot sei nicht verletzt worden.
Immerhin einen Teilerfolg konnten die Kommunen erringen. Das Gericht sagte auch deutlich, dass es zu Verwerfungen durch eine Neuberechnung von Sozial-, Schüler- und Flächensatz gekommen sei. Allerdings habe sich das Land vorher durch finanzwissenschaftliche Gutachten im Vorfeld abgesichert.