
Unterhaltsvorschuss: Bund soll finanziellen Anteil erhöhen
Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bekommen alleinerziehende Mütter und Väter staatliche Hilfe. Früher galt dieser Anspruch nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Doch seit dem 1. Juli 2017 wird das Geld bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.
Nun zeigen Berechnungen, dass die Zahl der staatlich unterstützten Kinder von 414.000 vor der Reform auf 713.514 bis Ende März dieses Jahres angestiegen ist.
Der Bund war 2017 von einem deutlich geringeren Zuwachs ausgegangen. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes spricht deshalb von einer „Finanzierungslücke“ in der Osnabrücker Zeitung.
Er fordert mehr Unterstützung von Bund und Ländern für die Kommunen: Ganz nach dem Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt“ möchte Landsberg, dass der Bund seinen finanziellen Anteil erhöht.
Unterhaltsvorschuss: Nur ein Bruchteil der Ausgaben konnte wieder eingetrieben werden
Je nach Alter des Kindes liegt der Unterhaltsvorschuss zwischen 154 und 273 Euro monatlich. 2017 musste der Staat dafür 1,1 Milliarden Euro zahlen. Allerdings: Konnten von dem Vorschuss nur 209 Millionen Euro wieder eingetrieben werden. Die Rückholquote – meist bei säumigen Vätern – lag damit bei unter 20 Prozent.
Unterhaltsvorschuss: Eine zentralere Abwicklung würde die Kommunen entlasten
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fordert außerdem, dass die Länder den Unterhalt der säumigen Eltern selbst zurückholen. Beispiele aus Bayern, so Landsberg, zeigen, dass der Anteil erfolgreicher Rückgriffe auf säumige Eltern durch eine zentrale Abwicklung deutlich erhöht werden konnte. Damit würden die Kommunen auch personell entlastet werden und könnten die Antragsbearbeitung beschleunigen und sich verstärkt um die Betroffenen kümmern.
Zusätzlich veröffentlicht der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen weiteren Vorschlag auf seiner Homepage: „Potenzial zum Abbau von unnützer Bürokratie sehen wir zudem in den Fällen, wo Unterhaltsleistungen mit dem SGB II oder SGB XII verrechnet werden: Hier überweist der Staat von der linken in die rechte Tasche, ohne dass Eltern auch nur ein Cent mehr erhalten – diese ineffizienten Arbeitsschritte sollten wir allen Beteiligten künftig ersparen.“