
Der Europäische Gerichtshof hat zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Städtebauprojekten geurteilt - der Fall und die Folgen
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Recht Aktuell
Urteil zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Städtebauprojekten
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 25.05.2023 (C-575/21) festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem Städtebauprojekt (hier: „Heumarkt Neu“ in Wien) nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen darf. Zu berücksichtigen sind auch Gesichtspunkte wie der Standort. Außerdem seien zu hohe Schwellenwerte, die alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der UVP-Pflicht entziehen, unionsrechtswidrig.
Im vorliegenden Fall beantragte ein Hotelbetrieb eine baubehördliche Bewilligung für das Projekt „Heumarkt Neu“ in Wien. Dieses Vorhaben liegt in der Kernzone der UNESCO-Welterbestätte „Historisches Zentrum Wien“. Auf dem Areal soll ein bestehendes Hotel abgerissen, mehrere neue Gebäude für Hotel-, Gewerbe-, Konferenz-, Veranstaltungs-, Wohn- oder Bürozwecke neu errichtet werden. Zudem sind eine unterirdische Eishalle, eine unterirdische Sporthalle mit einem Schwimmbad und eine Tiefgarage geplant.