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Ein Jurist erklärt
Was Daseinsvorsorge darf und was nicht
Was bedeutet eigentlich Daseinsvorsorge - und welche Rechte und Pflichten, ja auch Möglichkeiten ergeben sich für Kommunen? Rechtsanwalt Janosch Neumann erklärt in seinem Gastbeitrag die Zusammenhänge.
Der Begriff Daseinsvorsorge wird nicht selten als schillernd, unscharf oder konturenlos kritisiert. Mancher spricht gar von einem Kunstbegriff. Im Kern lässt sich diesen Charakterisierungen ein gewisser Wahrheitsgehalt sicher nicht absprechen, fehlt es doch an einer gesetzlichen Definition. Es verwundert daher nicht, dass in der juristischen Fachwelt Streit über Umfang und Grenzen der Daseinsvorsorge besteht. An dieser Stelle soll freilich nicht näher auf rechtsdogmatische Diskussionen eingegangen werden, die in der kommunalen Praxis nur selten einen Mehrwert versprechen.