
Für die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten sind laut Urteil nicht die Veranstalter verantwortlich
Weihnachtsmärkte: Veranstalter nicht für Sicherheit verantwortlich
Die Betreiber von Weihnachtsmärkten können nicht verpflichtet werden, sich um die Abwehr von Gefahren durch Terroranschläge zu kümmern. Das hat ein Gericht entschieden. Das Urteil und die Folgen!
Die Abwehr von Gefahren durch Terroranschläge ist Aufgabe des Staates. So hat es das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Staat könne mangels Rechtsgrundlage auch nach dem allgemeinen Polizeirecht die Betreiber nicht verpflichten, selbst Vorrichtungen aufzustellen, um zu verhindern, dass Personen mit Autos oder LKW unbefugt auf das Veranstaltungsgelände fahren, heißt es in dem Urteil.
Weihnachtsmärkte und Terrorgefahr - keine kommunale Aufgabe
Aber auch die Kommunen müssen sich beim Thema Terrorabwehr nicht engagieren.