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  3. Winterdienst: Was die Kommune und was der Bürger leisten muss
Der Winterdienst ist in fast allen Kommunen immer wieder Zankapfel - wo welches Recht gilt...
Der Winterdienst ist in fast allen Kommunen immer wieder Zankapfel - wo welches Recht gilt...
© 123rf

Schnee und Eis

Winterdienst: Was die Kommune und was der Bürger leisten muss

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
15. Dezember 2021
Der erste Schnee ist gefallen, die Winterdienste rücken wieder aus. Wer wann verantwortlich ist, dafür gibt es im Grunde klare Regeln. Nur sind die von Kommune zu Kommune recht unterschiedlich. Denn vom Grundsatz her ist erst einmal die Kommune verantwortlich – mehr als 99 Prozent aller Gemeinden delegieren diese Pflicht aber an ihre Bürger. Ein Überblick:

Der Gesetzgeber hat klare Regeln geschaffen: Die jeweilige Kommune ist für den Winterdienst und somit das Schnee schippen verantwortlich. Die Kommune kann die Pflicht aber an die Besitzer der Grundstücke delegieren. Gerade auf den Grundstücken selbst ist das wichtig, so muss etwa der Postbote freien Zugang zum Grundstück haben. Gleiches gilt für Bürgersteige und je nach Lage auch für die Anwohnerstraße. Um die Details klar zu regeln, hat praktisch jede Kommune eine eigene Satzung.

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