
Neue Corona-Regeln
Zweitwohnsitz: Besitzer müssen abreisen
Aktualisiert am 21. April 2021
Mecklenburg-Vorpommern greift in der 3. Welle der Corona-Pandemie durch: Die neuen Regeln betreffen auch Zweitwohnbesitzer. Die Landesregierung hat mit Vertretern aus Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden über die Corona-Lage und die Schutzmaßnahmen beraten. Das Ergebnis sind strengere Vorgaben. "Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir in dieser Situation die Schutzmaßnahmen noch einmal deutlich verstärken müssen", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Wir können damit nicht warten, bis der Bund das Infektionsschutzgesetz ändert. Die gefassten Beschlüsse der Landesregierung haben auch Konsequenzen für Zweitwohnbesitzer.
Zweitwohnsitz: Besitzer müssen Mecklenburg-Vorpommern verlassen
Es gilt nun: Nicht nur touristische Reisen bleiben nach Mecklenburg-Vorpommern verboten. Vorübergehend werden auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauercampingplätzen untersagt. "Zweitwohnungsbesitzer, die sich bereits im Land befinden, müssen das Land bis einschließlich Freitag, 23. April verlassen", lautet die Anordnung. Die neue Regelungen treten am Montag, 19. April, in Kraft.
Die Ankündigung schlug hohe Wellen. Zu Beginn der Corona-Pandemie waren im Frühjahr 2020 Besitzer eines Zweitwohnsitzes an der Küste in Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern gezwungen worden, ihre eigenen Wohnungen und Häuser zu verlassen. Sie durften nicht mehr zu ihrem Zweitwohnsitz reisen, damit sich das Corona-Virus nicht ausbreiten kann. Auch in anderen deutschen Urlaubsregionen spielten sich emotionale Szenen ab. Dabei beschimpften manche Einheimische Zweitwohnbesitzern aus Angst vor dem Virus. Die Rede war von einer Vertreibungsjagd durch Einheimische.
Zweitwohnsitzbesitzer klagen gegen Einreiseverbot
Die empörten Zweitwohnbesitzer wehrten sich: So klagten Zweitwohnbesitzer gegen die Anordnungen mit Erfolg vor Gericht. In Brandenburg hatte der Landkreis Ostprignitz-Ruppin damals im Alleingang beschlossen, Zweitwohnbesitzern die Fahrt zu ihrem Zweitwohnsitz und den Aufenthalt dort zu verbieten. Damit ging er einen Sonderweg, das Land Brandenburg hat eine solche Regelung nie getroffen.
Zwei Berliner erreichten vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, dass sie trotz der in Ostprignitz-Ruppin beschlossenen Regelung weiterhin zu ihrem Zweitwohnsitz reisen dürfen. Anfang April 2020 kippte auch das Oberverwaltungsgericht Greifswald in zwei Eilverfahren das von der mecklenburg-vorpommerische Landesregierung verfügte Reiseverbot. Nun könnten erneut Klagen ins Haus stehen.
Infektionsschutzgesetz sieht Bundesnotbremse vor
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum veränderten Infektionsschutzgesetz inzwischen beschlossen. Der Bund möchte damit einheitliche Regelungen in den Ländern durchsetzen. Geplant war, dass bei einer mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten. Die SPD in der Regierungskoalition mit der CDU wollte allerdings erreichen, dass es dabei Ausnahmen für Sport im Freien geben soll. Auch in der CDU gab es noch Änderungswünsche. Die Opposition forderte dringende Anpassungen. Herausgekommen ist ein Kompromiss, den der Bundestag am Mittwoch, 21. April, mehrheitlich verabschiedet hat. Die oppositionellen Fraktionen von FDP, Linke und AfD stimmten dagegen, die Grünen in der Opposition enthielten sich.
Bundestag beschließt Bundesnotbremse
Die Bundesnotbremse sieht nun vor, dass ab einer Inzidenz von 100 eine nächtliche Ausgangssperre ab Mitternacht bis 5 Uhr gilt. Ab 22 Uhr darf nur noch alleine Sport getrieben oder spazieren gegangen werden.
Bundesweit müssen die Schulen den Präsenzunterricht einstellen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz über 165 liegt. Auch die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Das Gesetz, das inzwischen auch den Bundesrat passierte, tritt laut Bundesinnenministerium am Sonnabend, 24. April, in Kraft. Der Beschluss als pdf.