Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Jubiläum
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Breitbandausbau
  3. EU: Bund darf Gigabit-Netze fördern
Glasfasernetzausbau auf dem Land
Leistungsstarke Glasfasernetze fehlen auf dem Land häufig.
© Adobe Stock

Gigabit-Netze

EU: Bund darf Gigabit-Netze fördern

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
27. November 2020
Der Bund darf den Ausbau von sehr schnellen Gigabit-Netzen auf dem Land fördern. Das hat die EU-Kommission jüngst genehmigt. Für die Kommunen hat der Bund einen Mustervertrag in Aussicht gestellt. So sieht der Zeitplan aus, das sind die Förderbedingungen!

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung des Ausbaus von sehr schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit in Deutschland nach den EU‑Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. "Die Regelung wird im Einklang mit den EU‑Breitbandzielen dafür sorgen, dass Kunden in Gebieten, in denen der Markt keine derartigen Breitbandnetze bereitstellt, angebunden werden", teilte die Kommission jüngst mit.

Deutschland darf Gigabit-Netz-Ausbau massiv fördern

Das bedeutet also, dass Deutschland den Netzausbau auf dem Land mit bis zu 12 Milliarden Euro fördern darf. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager betonte in einer Mitteilung: „Der digitale Wandel in Europa hängt maßgeblich von hochwertigen Netzen ab." Die Kommission setze sich daher für den Ausbau von Gigabit-Infrastrukturen in Europa ein. "Die deutsche Regelung wird die Bereitstellung von Internetverbindungen mit sehr hohen Übertragungsgeschwindigkeiten in Deutschland wesentlich verbessern", stellte Vestager in Aussicht. "Sie wird dafür sorgen, dass öffentliche Gelder in Gebiete fließen, die am dringendsten eine bessere Anbindung benötigen, und gleichzeitig Investitionen privater Betreiber fördern.“

Gigabit-Internet wird unterstützt

Die nationale Gigabit-Regelung soll den Aufbau einer neuen, öffentlich finanzierten Netzinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität voranbringen, damit Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland schnellere Internetverbindungen erhalten. Für die Regelung sind nationale Haushaltsmittel von 6 Milliarden Euro vorgesehen. Sie werden  durch Beiträge aus regionalen und lokalen Haushalten für die einzelnen Förderprojekte ergänzt werden, so dass sich die Gesamtmittelausstattung auf bis zu 12 Milliarden Euro beläuft.

Mit den neuen Netzen kann eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) im Upload und im Download („symmetrisch“) erreicht werden. Profitieren sollen unterversorgte Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Zweistufiger Ausbau der Breitbandnetze vorgesehen

Damit die Gebiete, in denen die Internetverbindung für Haushalte bislang am schlechtesten ist, als erste berücksichtigt werden, ist ein zweistufiger Ausbau vorgesehen:

  • In der ersten Ausbaustufe wird die Errichtung von Gigabit-Infrastruktur für Haushalte unterstützt, die bislang nur Zugang zu einer Internetverbindung mit weniger als 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) haben. Die Umsetzung dieser ersten Ausbaustufe der Regelung wird somit erheblich zur Verringerung der digitalen Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten in Deutschland beitragen.
  • In der zweiten Ausbaustufe, die 2023 beginnt, wird der Aufbau von Gigabit-Infrastruktur für Haushalte gefördert, die bereits Zugang zu einer Internetverbindung mit 100 Mbit/s haben, aber nicht zu einem Netz, das sehr hohe Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gbit/s bietet. Durch die Umsetzung dieser zweiten Ausbaustufe will Deutschland bis Ende 2025 allen Bürgerinnen und Bürgern Gigabit-Netze zur Verfügung stellen.

Das sind die Kriterien für die Förderung

Um eine Doppelung von Infrastrukturen zu vermeiden, werden die deutschen Behörden daher die bestehenden und geplanten Investitionen der Marktteilnehmer wie folgt berücksichtigen:

  • Mit der Infrastruktur sollen diejenigen Kunden versorgt werden, die noch keinen Zugang zu bestimmten Mindestgeschwindigkeiten haben, d. h. Haushalte mit weniger als 100 Mbit/s im Download sowie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit weniger als 200 Mbit/s im Upload und im Download („symmetrisch“) und bis zu 500 Mbit/s im Download.
  • In der zweiten Ausbaustufe ab 2023 gilt für Privathaushalte der gleiche Schwellenwert wie für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die in dieser zweiten Stufe für Haushalte errichteten neuen Gigabit-Netze können Ende 2025 in Betrieb genommen werden.
  • Die neuen Netze werden nicht in Gebieten aufgebaut, in denen es bereits ein Netz mit sehr hoher Kapazität (z. B. ein Glasfasernetz bis zum Kunden oder ein aufgerüstetes Kabelnetz) gibt oder ein solches von privaten Investoren geplant ist.
  • Auch Gebiete, in denen zwei oder mehr Netze schnelle Breitbandverbindungen (mindestens 30 Mbit/s) bieten, kommen nicht für eine Förderung in Betracht.

Netzbetreiber kritisieren neue Befugnisse

Netzbetreiber fürchten die neue Konkurrenz. Der Zweistufenplan weiche deutlich von allen bisherigen Konzepten ab, stellte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) fest, Er kritisiert in einer Mitteilung: "Wenn nur ein Teil der 10.000 Kommunen ohne jede sinnvolle Strukturierung in die Förderung geht, erwarten wir ein absolutes Förderchaos, das die ausbauenden Unternehmen nicht ansatzweise mehr stemmen und abarbeiten können und das die Länder mit ihrer totalen Kompromisslosigkeit selber verursacht haben." Die Plattform Netzpolitik. org. veröffentlichte zudem den Brief von Innenminister Horst Seehofer an Mitglieder des Deutschen Bundestages. Darin kündigt er an, dass ein Mustervertrag zwischen  Kommunen und den Telekommunikationsunternehmen verbindlich vorgegeben wird.

Zur Mitteilung der EU vom 13. November geht es hier.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Gudrun Mallwitz

  • Gemeindefusion Symbolbild
    Tipps

    Erfolgsfaktoren für eine Gemeindefusion

    von Gudrun Mallwitz
  • Trauer nach Anschlag Kerzen brennen
    München

    Oberbürgermeister: Anschlag nicht politisch instrumentalisieren

    von Gudrun Mallwitz
  • Rathaus Celle
    Kommunalrecht

    Neue Amtszeiten für Bürgermeister

    von Gudrun Mallwitz

Lesen Sie auch...

  • Surfen mit 1 Gigabyte

    Glasfasernetzausbau ohne große Bauarbeiten

    von Annette Lübbers
  • Digitale Landwirtschaft

    Landkreisversuch: Mit Hilfe von 5G-Mobilfunk Felder effektiver bewässern

    von Carmen Molitor
  • Gigabit-Fortschritt

    Schnelles Internet: Wo stehen die Regionen?

    von Gudrun Mallwitz

Neuester Inhalt

  • Pro und Contra

    Sollen Politiker Beleidigungen anzeigen – oder nicht?

  • Kommunalpolitik

    Ein Bürgermeister mit Spaßfaktor

    von Annette Lübbers
  • Unser K.AI beantwortet Ihre Fragen

    Welche Förderung gibt es für die Schule im Ort?

    von Rebecca Piron

Schlagwörter

  • Breitbandausbau

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • KOMMUNALBESCHAFFUNG
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp