Baugenehmigung: Für Ladesäulen nicht nötig!
Ladesäulen gelten als Straßenbestandteile
Das Gericht argumentierte, bei einer Ladesäule handle es sich um eine Verkehrsanlage und somit um einen Straßenbestandteil. Sie sorgten für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Deshalb seien sie auch nach dem Straßenrecht und nicht nach dem Baurecht zu beurteilen. Das macht eine Baugenehmigung überflüssig. Nachdem der Kläger vor dem Verwaltungsgericht München mit seinem Eilantrag auf Erlass eines Baustopps scheiterte, klagte er vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung. Ladesäulen seien mit Tankstellen vergleichbar - denn auch sie seien für Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs notwendig - und für diese benötige man auch eine Genehmigung nach Baurecht.
Ladesäulen nicht mit Tankstellen zu vergleich
Der Verwaltungsgerichtshof stimmt der Sichtweise des Klägers jedoch nicht zu. Die Ladestationen für Elektrofahrzeuge seien schon wegen ihrer Größe eher mit einem Parkscheinautomaten vergleichbar, für den keine Baugenehmigung nötig sei. Die Entscheidung steht also: Kommunen dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen Ladesäulen für Elektroautos ohne Baugenehmigung aufstellen.