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  3. Baugenehmigung: Für Ladesäulen nicht nötig!
Für diese Ladesäulen brauchen Kommunen laut bayerischem Verwaltungsgerichtshof keine Baugenehmigung einzuholen.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Eine Baugenehmigung ist für das Errichten von Ladesäulen nicht notwendig.
© Scharfsinn/shutterstock

Baugenehmigung: Für Ladesäulen nicht nötig!

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
20. August 2018
Kommunen können aufatmen: Wenn sie Ladesäulen errichten wollen, brauchen sie dafür keine Baugenehmigung einholen. Damit wies der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage eines Münchner Bürgers ab, der die Säulen in seiner Straße nicht haben wollte.

Werden Ladesäulen auf einer Straße errichtet, kann das für Anwohner problematisch werden. Parkplätze rund um die Lademöglichkeit werden für das Aufladen von Elektrofahrzeugen reserviert. Die Parkplatzsituation für Anwohner - die gerade in den Großstädten ohnehin ein tägliches Ärgernis sein kann - spannt sich an. Ein Münchner Bürger wollte das nicht akzeptieren. Durch zwei neu geplante Ladestationen sollten vor seiner Haustür vier Parkplätze wegfallen. Er klagte: Die Stadt habe keine Baugenehmigung eingeholt und sei deshalb gar nicht berechtigt die Säulen aufzustellen. Abgewiesen wurde die Klage zunächst vom Verwaltungsgericht München und nun vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Ladesäulen gelten als Straßenbestandteile

Das Gericht argumentierte, bei einer Ladesäule handle es sich um eine Verkehrsanlage und somit um einen Straßenbestandteil. Sie sorgten für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Deshalb seien sie auch nach dem Straßenrecht und nicht nach dem Baurecht zu beurteilen. Das macht eine Baugenehmigung überflüssig. Nachdem der Kläger vor dem Verwaltungsgericht München mit seinem Eilantrag auf Erlass eines Baustopps scheiterte, klagte er vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung. Ladesäulen seien mit Tankstellen vergleichbar - denn auch sie seien für Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs notwendig - und für diese benötige man auch eine Genehmigung nach Baurecht.

Ladesäulen nicht mit Tankstellen zu vergleich

Der Verwaltungsgerichtshof stimmt der Sichtweise des Klägers jedoch nicht zu. Die Ladestationen für Elektrofahrzeuge seien schon wegen ihrer Größe eher mit einem Parkscheinautomaten vergleichbar, für den keine Baugenehmigung nötig sei. Die Entscheidung steht also: Kommunen dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen Ladesäulen für Elektroautos ohne Baugenehmigung aufstellen.

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