
Sind Ausgangssperren erlaubt? Was bedeuten sie im Fall von Klagen für Kommunen?
Anwalt erklärt Rechtslage
Corona-Krise: Sind Ausgangssperren rechtlich zulässig?
In den letzten Tagen wurden verschiedentlich von juristischer Seite Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Ausgangssperren zur Eindämmung des Coronavirus nach aktueller Rechtslage geäußert. Aus streng dogmatisch-akademischer Sicht sind diese Bedenken nicht unbedingt von der Hand zu weisen und mögen daher berechtigt sein. Eine praktikable Lösung der akuten Situation bieten sie gleichwohl nicht und tragen daher eher zur Unsicherheit bei. Unser Gastautor Rechtsanwalt Janosch Neumann beurteilt die rechtliche Lage in seinem Gastbeitrag auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes (Sonntag, 22.03.2020, 12:00 Uhr).
Die bisherigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, wie z.B. Veranstaltungsverbote und Ansammlungsbeschränkungen, wurden seitens der zuständigen Behörden auf § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestützt. § 28 Abs. 1 IfSG enthält in seinem Satz 1 eine sog. Generalklausel. Demnach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG ermächtigt unter denselben Voraussetzungen zudem ausdrücklich zu Veranstaltungs- und Ansammlungsverboten sowie entsprechenden Beschränkungen und darüber hinaus zur Schließung von bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B.