
Diesel-Fahrverbote erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Diesel-Fahrverbote sind erlaubt. Jedoch nur als Ultima Ratio und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Kommunen können demnach Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge verhängen. Der DStGB rät weiter davon ab.
Das lange erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist da: Diesel-Fahrverbote sind rechtlich zulässig. Damit gibt das Gericht der Deutsche Umwelthilfe recht. Das Urteil bedeutet zunächst nur, dass Kommunen das Recht haben für die Einhaltung von Stickoxidgrenzen Fahrverbote für bestimmte PKW auszusprechen. Ob sie diese tatsächlich einführen, für welche Bereiche innerhalb der Stadt und welche Fahrzeugklassen genau betroffen sind, das bleibt den Kommunen selbst überlassen.