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  3. Diskussion um Neuordnung der Gewerbesteuer
Die Regierung diskutiert eine Untergrenze für Gewerbesteuern - was das für Kommunen bedeuten würde
Die Regierung diskutiert eine Untergrenze für Gewerbesteuern - was das für Kommunen bedeuten würde
© 123rf

Gesetzesvorhaben

Diskussion um Neuordnung der Gewerbesteuer

von Klaus Martin Höfer
Reporter
15. März 2022
Die Bundesregierung will die Gewerbesteuer nach eigenen Angaben gerechter machen. Nur an der Frage, was denn gerecht ist, scheiden sich die Geister. Besonders scharf diskutiert wird ein mögliches Untergrenzen-Gesetz für die Gewerbesteuer. Das hätte massive Auswirkungen auf die Haushaltspolitik einiger Kommunen. Ein Überblick.

Das deutsche Grundgesetz ist deutlich: Gemeinden haben das Recht, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln," wie es im Paragraphen 28 heißt. Und um eine finanzielle Eigenverantwortung für diese Selbstverwaltung zu ermöglichen, dürfen Gemeinden eine "mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle" nutzen – die Gewerbesteuer. Diese Hebesätze dürfen sie nach eigener Entscheidung festlegen, vorausgesetzt, sie machen das "im Rahmen der Gesetze". Ein möglicher Rahmen ist derzeit in der Diskussion: Die Untergrenze der Hebesätze.

Die Untergrenze bei der Gewerbesteuer

Derzeit liegt die Untergrenze bei 200 Prozent, tatsächlich werden etwa 450 Prozent im Schnitt in Großstädten verlangt. Gerade im Umland dieser Metropolen setzen einige Kommunen auf Niedrigsätze: Das südlich von Berlin gelegene Zossen etwa mit 270, Leverkusen und Monheim unterbieten mit Hebesätzen von 250 die Nachbarstädte Düsseldorf und Köln. In der Nähe von München verlangt Grünwald einen Hebesatz von 240, Pullach einen von 260. Damit entziehen solche Steueroasen nach Einschätzung von Kritikern zwar über Jahre Milliarden an Steuern, die in Nachbarkommunen fällige gewesen wären. Doch verboten ist dies nicht: Die derzeitige Untergrenze von 200 wird weit überschritten.

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Gewerbesteuer-Untergrenze muss verhältnismäßig sein

Darauf verweist auch das Bundesfinanzministerium: Diese Grenze von 200 reiche aus, dass sich einzelne Gemeinden "übermäßige" Standortvorteile verschafften. Ein Wettbewerb der Kommunen durch unterschiedliche Hebesätze sei jedoch gewünscht, um "andere Standortnachteile auszugleichen", heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Das Haus. Verweist zudem darauf, Kommunen dürften  nicht "unverhältnimäßig beschränkt" werden. Was dieser Verweis auf das im Grundgesetz vorgesehenen Hebesatzrecht letztlich in der Praxis bedeutet, müssten im Zweifelsfall Gerichte klären – wenn es denn zu einem schärferen Gesetz kommt.

Doch auch eine Forderung aus der Regierung, den Hebesatz auf mindestens 250 Prozent anzuheben, würde in der Realität kaum etwas ändern: Die meisten aktuellen Gewerbesteueoasen liegen bereits darüber. Haushaltspolitiker von konkurrienden Kommunen befürworten deswegen Sätze von etwa 320 Prozent, um die ihrer Meinung nach übertriebenen Niedrigsätze einzudämmen.

Dann könnte die Gewerbesteuerentwicklung möglicherweise ähnlich angeglichen verlaufen wie im Umkreis von Frankfurt am Main: Die Stadt selbst hat, ähnlich wie viele Großstädte, einen Hebesatz von 460. Umliegende Kommunen liegen  mit 410 (Oberursel), Flörsheim (395) und Bad Homburg (385) nicht sehr viel darunter. Den niedrigsten Satz in diesem IHK-Bezirk hat Eschborn mit 330.

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Gewerbesteuer-Einnahme oft schwankend

Dabei ist die Gewerbesteuer ein zweischneidiges Schwert: Sie ist stark von der Wirtschaftsleistung der ortsansässigen Unternehmen abhängig. Auf Jahre solche Einnahmen zu planen, ist schwierig. 

Im Corona-Boom profitiert zum Beispiel Mainz derzeit stark vom Impfstoff-Entwickler Biontech. Da der noch mehr als Corona auf der Pfanne hat, dürfte die Gewerbesteuer für die Stadt Mainz noch länger sprudeln – es sei denn,  das Unternehmen verlegt seinen Steuersitz woanders hin. Denn Steuern werden nicht unbedingt dort bezahlt, wo Entwicklung, Produktion und sogar der Großteil der Verwaltung eines Unternehmens sich befinden. Davon profitieren wiederum Kommunen, die als reine Anbieter von "Briefkasten-Adressen" gescholten werden.

Eine gesetzlich vorgeschriebene, weitaus höhere Untergrenze der Gewerbesteuer würde deren Einnahmemodell gefährden. Wenn die zu zahlende Gewerbesteuer sich kaum noch unterscheidet, könnten die Unternehmen dann auch woanders gemeldet sein. Allerdings könnte auch eine peniblere Kontrolle helfen, ob tatsächlich die Geschäfte von diesen Orten ausgeführt werden.

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Eine Gemeinde verzehnfacht ihre Gewerbesteuer- Einnahmen

Wie schwankend und wenig planbar Gewerbesteuer-Einnahmen vor allem für kleine Kommunen sind, die nur auf einem Unternehmen oder lediglich auf einer Branche beruhen, zeigt ein Beispiel aus dem Westerwald. Der 500-Einwohner-Ort Gackenbach kann sich auf einen Sprung der Gewerbesteuereinnahmen von üblichen 700 000 Euro auf sechs Millionen Euro freuen, vor allem, weil die Produkte eines dort angesiedelten Medizintechik-Hersteller in der Pandemie stark nachgefragt waren. Doch von diesem Betrag müssen nun höhere Umlagen an Kreis, Land und Bund und für den kommunalen Finanzausgleich gezahlt werde. Denn auch dies sieht das Grundgesetz bei der Regelung der Kommunalfinanzierung vor, formuliert in entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen. Den Haushältern bei Bund und Land dürfte dabei egal sein, aus welchen Kommunen die jeweiligen Zahlungen kommen.     

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