Formularsprache: Ist Geld Männersache?
Generisches Maskulinum verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken scheiterte sie mit ihrer Klage. Und zog vor das oberste deutsche Zivilgericht. Doch heute entschied auch der Bundesgerichtshof, dass das generische Maskulinum kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und auch kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstelle. Die männliche Form sei in diesen Fällen eine verallgemeinernde Form, die für jeden - egal welcher Geschlechteridentität - gilt.
Änderung der Formularsprache wäre riesiger Aufwand
Die Formularsprache bleibt also männlich. Für die Sparkasse ist es eine Erleichterung, denn ansonsten hätte sie über 800 Formulare erneuern müssen. Und auch die Kommunalverwaltungen können vorerst aufatmen, denn auch hier gibt es unzählige Formulare mit dem generischen Maskulinum. Die Gefahr ist allerdings noch nicht gebannt: Denn Marlies Krämer will sich nicht unterkriegen lassen. Als nächstes ziehe sie vor das Bundesverfassungsgericht, zeigte sie sich nach der Urteilsverkündung kämpferisch. Zur Not würde sie bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Für Marlies Krämer ist das nicht der erste Kampf um Gleichberechtigung in der Formularsprache. In den 90ern hatte sie so lange auf einen Personalausweis verzichtet, bis sie als InhaberIN unterzeichnen konnte.