Grundgesetzänderung: Fällt das Kooperationsverbot?
Landkreistag hält an Kooperationsverbot fest
Kritiker der Änderungen - wie unter anderem der Landkreistag - befürchten ein Ende des Föderalismus. Mit dem finanziellen Einfluss bekomme der Bund auch mehr Eingriffsrechte in Hoheitsgebiete der Länder. Das könne auch die kommunale Selbstverwaltung in Frage stellen, die durch das Kooperationsverbot bisher geschützt werde. Als Alternative sehen Kritiker die Erhöhung der Anteile, die Länder und Kommunen von den Gemeinschaftssteuern erhalten. Mit ihnen könnten die Länder und Kommunen die nötigen Investitionen selbst stämmen. Anders sieht es der Deutsche Gewerkschaftsbund, der in der Auflösung des Kooperationsverbots eine große Chance für die deutsche Bildungslandschaft sieht. "Fällt das Kooperationsverbot können Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Bildungsstrategie aus einem Guss entwickeln", sagt Elke Hannack, stellvertretende DBG-Vorsitzende.
DStGB verlangt nachhaltiges Investitionsprogramm
Und auch Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes spricht sich für die Grundgesetzänderung aus: "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Situation in den Kommunen mit einer nachhaltigen Investitionsoffensive zu verbessern. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Grundgesetzänderung, durch die der Bund überhaupt erst berechtigt ist, die Städte zum Beispiel bei Investitionen in Schule und Bildung zu unterstützen, muss jetzt schnell umgesetzt werden." Landsberg rief auch die Oppositionsparteien auf, das Vorhaben zu unterstützen. Der Investitionsrückstand von 126 Milliarden Euro in den Städten und Gemeinden müsse schnellstmöglich überwunden werden. Es müsse ein mindestens zehnjähriges Investitionsprogramm für alle Kommunen beschlossen werden.