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Die Grundsteuer ist verfassungswidrig - doch wie wird die Reform aussehen?

Grundsteuer ist verfassungswidrig

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
10. April 2018
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist verfassungswidrig. Bis Ende kommenden Jahres muss eine Neuregelung verabschiedet werden oder die Steuer könnte zum Jahreswechsel wegfallen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten Experten längst vorhergesehen: Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in den alten Bundesländern sind verfassungswidrig. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt, laut dem Karlsruher Gericht, zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen der Grund- und Immobilienbesitzer, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Das Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verlangt dagegen ein in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerechtes Bewertungssystem. Bis Ende 2019 muss die Regierung deshalb eine neue Regelung verabschieden. Ansonsten würde die Grundsteuer faktisch erst einmal wegfallen. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht. Sobald die Neuregelung in Kraft ist, wird es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben. Die Frist läuft jedoch spätestens zum 31. Dezember 2024 ab. Da im Verfahren nur Fälle aus Westdeutschland vorlagen, bezieht sich das Urteil erstmal auch nur auf Westdeutschland. Die Situation in Ostdeutschland verhält nich allerdings ähnlich.

Grundsteuerreform - So schnell wie möglich!

Unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte unter anderem der Deutsche Städte- und Gemeindebund schon seit Jahren eine Reform der Grundsteuer verlangt. Dass sich die aktuelle Bewertung des Grundvermögens nach wie vor auf Wertfeststellungen aus dem Jahr 1964 - in Ostdeutschland sogar noch aus dem Jahr 1935 - stützt, sei unhaltbar. Das Bewertungsgesetz sehe eine Neubewertung alle sechs Jahre vor. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kommt für uns nicht gänzlich unerwartet", sagt deshalb auch Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB. "Nicht umsonst haben wir bereits seit vielen Jahren eine Reform angemahnt und den Gesetzgeber immer wieder aufgefordert, diese wichtige Steuer auf eine neue Grundlage zu stellen. Es ist anzuerkennen, dass das Bundesverfassungsgericht den besonderen administrativen Aufwand einer neuen Wertermittlung gewürdigt und eine Fortgeltung von fünf Jahren nach Neuregelung festgelegt hat“, sagt Landsberg. Denn die Neubewertung von über 35 Millionen Grundstücken wird bei den Landesfinanzverwaltungen einige Zeit in Anspruch nehmen. „Die Grundsteuer muss nun endlich auf eine neue gerechte und rechtssichere Grundlage gestellt werden“, sagt Gerd Landsberg. „Die Einnahmen aus der Grundsteuer bilden für Städte und Gemeinden die Grundlage für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. Ohne diese Gelder wird das Zusammenleben vor Ort und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.“

Ausfall der Grundsteuer gefährdet kommunale Selbstverwaltung

Für die Kommunen ist das Wichtigste, dass die Grundsteuereinnahmen durch die Neuregelung nicht sinken und die Steuer zu keinem Zeitpunkt - wenn auch nur vorübergehend - wegfällt. Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht. Im Jahr macht die Grundsteuer etwa 14 Milliarden Euro in den kommunalen Haushalten aus. Ein Wegfallen könnte die kommunale Selbstverwaltung zum Erliegen bringen.

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