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  4. Grundsteuerreform: Was Hausbesitzer jetzt schon tun müssen, wo sie deutlich steigen könnte
Die Grundsteuerreform bringt viele Änderungen für Kommunen und Bürger - warum Sie jetzt handeln müssen
Die Grundsteuerreform bringt viele Änderungen für Kommunen und Bürger - warum Sie jetzt handeln müssen
© 123rf

Welche Unterlagen Sie brauchen

Grundsteuerreform: Was Hausbesitzer jetzt schon tun müssen, wo sie deutlich steigen könnte

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
16. Mai 2022
Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 fällig. Doch schon jetzt müssen Grundstücks- und Hausbesitzer handeln. Die Finanzämter bereiten die Mega-Reform vor. Immerhin müssen 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dabei gibt es auch Mitwirkungspflichten von Eigentümern. Bis Ende Oktober soll alles in trockenen Tüchern sein. Hochrechnungen zeigen, dass die Steuer in den Kommunen massive Veränderungen bei den Hebesätzen nach sich ziehen müssen, soll es unterm Strich beim gleichen finanziellen Aufkommen bleiben. Wir zeigen Ihnen Beispiele.

Zunächst die Fakten zur Grundsteuerreform: Alle Daten, auf deren Grundlage die neue Grundsteuer erhoben wird, werden bis Ende Oktober 2022 von den Finanzämtern zusammengetragen. Das gilt für jedes Einzelne der mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland. Eine Mammutaufgabe für die Finanzämter, bei der Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Und das sollten sie auch aktiv tun. Denn Die Aufforderung zur Abgabe der Unterlagen erhalten die Steuerpflichtigen - je nach Bundesland und Region - nicht unbedingt per Post. Die Kommunen und Landkreise greifen hier auf öffentliche Bekanntmachungen zurück. Sprich über Amtsblätter, Tageszeitungen, die altbekannten Schaukästen und das Internet. 

Welche Unterlagen für die Grundsteuerreform Hausbesitzer beibringen müssen 

Für jedes Objekt werden im Kern folgende Angaben benötigt: 

Die Lage des Grundstücks, die Garmarkung, die Eigentumsverhältnisse, die Grundstücksart (also ob unbebaut, Wohngrundstück etc), die Fläche des Grundstücks und die Nutzungsart. 

Die meisten Daten finden Eigentümer etwa im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchamt oder im Grundsteuerbescheid. Gerade hier sollten Eigentümer daran denken, dass es dauern kann, bis ein Grundbuchauszug angefordert und übermittelt ist. 

Abgegeben werden müssen die Unterlagen dann bis Ende Oktober 2022 - in der Regel elektronisch. Ab Anfang Juli soll die Erklärung online über das Steuerportal www.elster.de abgewickelt werden können. 

Was passiert, wenn die Unterlagen zur Grundsteuerreform nicht pünktlich eingehen

Liegen Unterlagen bis Ende Oktober nicht vor, können die Ämter ein Zwangsgeld verhängen. Mindestens genauso problematisch für viele Eigentümer: Das Finanzamt darf die Besteuerungsgrundlagen dann schätzen. In der Regel wird das Finanzamt dann großzügige Schätzungen im Sinne des Staates vornehmen. 

Die Frist bis Ende Oktober ist jedoch noch nicht final. Denn zum Einen ist noch unklar, ob die Ämter pünktlich zum 1. Juli die Freischaltung vornehmen können. Zum anderen läuft bereits die politische Diskussion, dass die Frist zu kurz ist. Der Bund der Steuerzahler etwa verlangt eine Verlängerung der Fristen. Es baue "unnötig Druck auf, dass die Unterlagen in so kurzer Zeit vorliegen müssen", so ihr Präsident Reiner Holznagel. 

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Wie sich die Grundsteuerreform finanziell auswirken wird 

Insgesamt - das haben auch die Kommunevertreter zugesagt - soll das Grundsteuer-Aufkommen nicht steigen. Unterm Strich soll der Topf gleich groß bleiben und alle Steuerpflichtigen zusammengerechnet sollen nicht mehr zahlen. Allerdings sind die Steuern individuell sehr unterschiedlich und die Reform wirkt sich auf verschiedene Regionen sehr unterschiedlich aus. Deshalb ist die Berechnungsgrundlage auch für die Kommunen so wichtig, dass sie bald Zahlen haben. Denn nur so können sie die Hebesteuersätze anpassen. Auf die kommt es am Ende an, wie viel der Bürger wirklich zahlt. 

Einige Rahmendaten haben Experten dafür im Vorfeld schon hochgerechnet. Für das Berliner Umland etwa drohen massive Erhöhungen, wenn die dortigen Kommunen die Hebesätze nicht drastisch senken. Denn hier gelten die Berechnungen der Grundsteuerdaten aus dem Jahr 1935. In Westdeutschland wurden dagegen Werte von 1964 als Basis genommen. 

Der Verband der Hausbesitzer hat einige Beispiele berechnet. Demnach könnten sich gerade in den östlichen Ballungszentren die Beiträge fast verdoppeln, wenn der Hebesatz nicht angepasst wird. Beispiel Dresden: Dort erhöht sich die Grundsteuer bei dem gleichen Hebesatz von 353 Euro auf 620 Euro. Rechnerisch müsste somit der Hebesatz von 635 Prozent auf 490 Prozent sinken, wenn der Bürger auf die gleiche Steuerschuld kommen soll. Das muss politisch gewollt sein und beschlossen werden, damit es so kommt. 

In Berlin-Kaulsdorf sind die Zahlen noch drastischer: Ändert die Stadt den Hebesatz hier nicht, steigt die Grundsteuer im Beipsiel des Verbandes von knapp 350 Euro auf über 1000 Euro. In der Brandenburger Stadt Hohen Neuendorf ginge es von 210 auf 390 Euro hoch. Hier müsste entsprechend der Hebesatz um 190 Prozent sinken, um die gleiche Steuerschuld zu erreichen. 

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