Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Jubiläum
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Grundsteuer
  4. Grundsteuer-Frust in Kommunen
Die neue Grunsteuer - wie die Kommunen wenige Tage vor der Einführung damit umgehen
Die neue Grunsteuer - wie die Kommunen wenige Tage vor der Einführung damit umgehen
© imago

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Grundsteuer-Frust in Kommunen

von Benjamin Lassiwe
Reporter | KOMMUNAL
17. Dezember 2024
Die Reform der Grundsteuer bleibt für viele Städte und Gemeinden ein Problem. Egal wie transparent die Kommunen agieren, Bürger zeigen zwar Verständnis, finden aber die Neuberechnung dennoch ungerecht. Eine Bestandsaufnahme.

„Die Aufregung in der Stadt ist riesig“, sagt René Wilke. Der Oberbürgermeister von Frankfurt an der Oder ist seit seinem Amtsantritt vor sechs Jahren fast an jeden Tag in seiner Stadt unterwegs gewesen. Immer wieder spricht er mit den Bürgern, bei offiziellen Sprechstunden im Rathaus ebenso wie beim Einkaufen im Supermarkt. Doch selten hat die Menschen in der deutsch-polnischen Grenzstadt ein Thema so bewegt, wie die aktuelle Neuberechnung der Grundsteuer. „Im Moment nehmen für die Menschen sehr viele Belastungen zu“, sagt Wilke. „Die Kosten steigen an den verschiedensten Stellen.“ Doch bei der Grundsteuer geht es bei vielen Haushalten um eine Verdreifachung der bisherigen Beträge. „Es geht bis in vierstellige Beträge hinein“, sagt Wilke. Für viele private Haushalte sei das eine Größenordnung, die deutlich im Portemonnaie zu spüren sei.

Vom Beschluss bis zur Umsetzung - was zwischen 2019 und 2024 in Sachen Grundsteuer passiert ist 

Im Jahr 2019 hatte die Bundesregierung eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Der Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018: Die höchsten deutschen Richter hatten die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Denn der sogenannte Einheitswert, der bei der traditionellen Berechnung der Grundsteuer mit der aus Lage und Gebäudeart ermittelten Grundsteuermesszahl und anschließend mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert wird, basierte auf veralteten Daten: Im Westen des Landes wurden Werte von 1964 herangezogen, im Osten aus dem Jahr 1938. Doch das war aus Sicht der Karlsruher Richter eine klare Ungleichbehandlung. Künftig sollen die Grundstückswerte des Jahres 2022 die Basis der neuen Grundsteuer bilden. Dazu wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Das ist zumindest die hehre Theorie.

Denn kurz vor dem Start der neuen Grundsteuer herrscht in Deutschland - gelinde gesagt - Chaos. Zum einen nämlich wird es keine einheitliche Berechnung der Grundsteuer mehr geben: Nur noch neun von sechzehn Bundesländern werden die Grundsteuer für bebaute Grundstücke nach dem sogenannten „Bundesmodell“, also der klassischen Berechnung, erheben. In Baden-Württemberg dagegen gibt es künftig ein „Bodenwertmodell“, bei dem der Bodenrichtwert in die Berechnung der Grundsteuer einbezogen wird. In Bayern gilt ein „Flächenmodell“, in Hessen ein „Flächen-Faktor-Modell“, in Niedersachsen ein „Flächen-Lage-Modell“ - und in anderen Ländern wieder anderes. Und zum anderen fehlen vielen Kommunen noch immer die Daten der Finanzämter: Hebesätze können nicht festgelegt werden, weil die Messbescheide der Finanzämter über die Grundstückswerte fehlen. Das ist dramatisch, denn mit einem Gesamtaufkommen von rund 15 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

Versprochen hat die Bundesregierung indes, dass die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein soll. Die Kommunen sollen künftig nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld einnehmen als bisher. Was das in der Praxis bedeutet? „Um auf den vorherigen Betrag zu kommen, müssten wir unseren Grundsteuerhebesatz deutlich erhöhen“, sagt René Wilke, der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder). Doch darauf verzichte die Stadt zunächst. „Es liegen noch nicht alle Messbescheide vor, und die Beträge werden sich deswegen noch verändern“, sagt Wilke. „Wir wollen aber am Ende nahe an der endgültigen Zielgröße dran sein.“ Ein weiteres Problem sieht der Oberbürgermeister bei den Gewerbegrundstücken: „Wir erleben den Effekt, dass es bei Gewerbebetrieben durch die Neubewertung eine enorme Entlastung gibt – und bei privaten Wohnungen eine enorme Belastung“, sagt Wilke. Er hofft, dass es in Brandenburg eines Tages ein ähnliches Modell wie in Nordrhein-Westfalen geben kann: Die dortige Landesregelung erlaubt den Kommunen, bei der Grundsteuer zwischen bebauten Gewerbegrundstücken und privaten Wohnungen zu differenzieren. Doch auch dafür würde die Zeit drängen: „Wir müssten bis Mai eine Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung einbringen, die rückwirkend die Erhöhung des Hebesatzes vornimmt – oder eben mit einer differenzierten Besteuerung beginnt.“

Bürgermeister in NRW fürchten zudem massive Verschiebungen und Frust durch die Grundsteuer 

Doch auch in Nordrhein-Westfalen funktioniert nicht alles so, wie es eigentlich sollte. „Durch die Grundsteuerreform ergibt sich eine erhebliche Verschiebung zwischen den Wohn- und Gewerbegrundstücken, die in den meisten Fällen zulasten der Bürger geht“, sagt der Bürgermeister von Dormagen, Erik Lierenfeld. „Das wäre aus meiner Sicht nicht zwingend nötig gewesen.“ Und auch wenn es in Nordrhein-Westfalen möglich gewesen wäre: Die Stadt Dormagen entschied sich bewusst gegen zwei verschiedene Hebesätze für Wohngrundstücke auf der einen Seite und Gewerbegrundstücke auf der anderen. „Nach einschlägigen Rechtsgutachten ist es mehr als fragwürdig, ob diese Unterscheidung verfassungsmäßig zulässig wäre“, sagt Lierenfeld. „Das Risiko ist uns daher zu groß und wir müssen die nächste Zeit abwarten, was an dieser Stelle passiert.“ Die Stadt wolle die Reform aufkommensneutral umsetzen: Selbst werde man künftig keinen Cent zusätzlich in der Kasse haben. Doch weil es für Gewerbegrundstücke billiger wird, gehöre zur Wahrheit hinzu: Für die meisten Bürger wird es 2025 teurer. „Das ist in den Diskussionen auf Bundes- und Landesebene oftmals verschwiegen worden.“

Da bleibt dann nur die Frage: Wie sagt man es dem Bürger? Denn weil die Grundsteuerbescheide von den Kommunen kommen, werden es die Kommunen sein, die den Ärger der Bürger im kommenden Jahr hautnah abbekommen werden. „Wir hatten schon viele Anwohnerfragen“, sagt René Wilke. Die Erfahrung des Oberbürgermeisters aus der deutsch-polnischen Grenzstadt ist, dass die Bürger, wenn man es ihnen erklärt, gut verstehen könnten, was der Hintergedanke hinter der Neuregelung war. „Aber dass es irgendjemanden gibt, der diese Reform gut findet, das habe ich noch nicht erlebt“, sagt Wilke. „Die Menschen können es nachvollziehen und finden es aber trotzdem hoch ungerecht, dass sie so belastet werden.“ Und das wird wohl auch so bleiben, ganz unabhängig davon, wie transparent eine Kommune kommuniziert und wie viele Probleme rund um die neue Grundsteuer in den nächsten Monaten noch gelöst werden: Ein Gewinnerthema für die Städte und Gemeinden wird diese Reform nicht, das steht schon Ende 2024 fest.

Die Grundsteuer führt in vielen Kommunen weiter zu Herausforderungen bei der Berechnung

Grundsteuer bereitet Kommunen und Hausbesitzern Kopfzerbrechen

Die Bescheide zur Grundsteuer werden die meisten erst im Jahr 2025 bekommen - Kommunen bitten Hausbesitzer dringend, Daueraufträge zu löschen
MEHR

90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie hoch ihre Grundsteuer ab dem kommenden Jahr sein wird

Endspurt bei der Grundsteuer - 90 % der Haushalte weiter im Unklaren

90 % der Haushalte kennen noch nicht die Höhe ihrer künftigen Grundsteuer - 3.700 Kommunen haben Hebesätze erhöht.
MEHR

Grundsteuerreform: Haus und Rechner

Grundsteuer - Hebesätze und Neuberechnung sorgen für Aufruhr

Wegen der stark steigenden Ausgaben haben offenbar doppelt so viele Kommunen den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht wie im Jahr zuvor. Was das für 2025 bedeutet.
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Benjamin Lassiwe

  • Junger Bürgermeister Lucca Piwodda, Gartz an der Oder
    Bürgermeisteramt

    Junger Bürgermeister: Aufbruch an der Oder

    von Benjamin Lassiwe
  • Bayerns dienstältester Bürgermeister Friedolin Link
    Porträt

    Bayerns dienstältester Bürgermeister

    von Benjamin Lassiwe
  • Stadt beleuchtet Smart City
    Digital vernetzt auf dem Land

    Smarte Regionen: Digital vernetzt auf dem Land

    von Benjamin Lassiwe

Lesen Sie auch...

  • Kosten steigen deutlich

    Grundsteuer-Bescheid: Verband ruft zum Streik auf - Kommunen machen Bund verantwortlich

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Recht Aktuell

    Grundsteuer und andere Hebesätze: So bekommen Kommunen mehr Handlungsspielraum

  • Banken-Chaos befürchtet

    Grundsteuer bereitet Kommunen und Hausbesitzern Kopfzerbrechen

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Neuester Inhalt

  • Tipps

    Erfolgsfaktoren für eine Gemeindefusion

    von Gudrun Mallwitz
  • Pro und Contra

    Sollen Politiker Beleidigungen anzeigen – oder nicht?

  • Kommunalpolitik

    Ein Bürgermeister mit Spaßfaktor

    von Annette Lübbers

Schlagwörter

  • Grundsteuer

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • KOMMUNALBESCHAFFUNG
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp