Kommunalwahl: Verfassungsgericht kippt Sperrklausel
Kommunalwahl darf trotzdem Sperrklauseln haben
Das Urteil, das von den Kleinparteien mit großer Freude aufgenommen wurde, ist jedoch sehr differenziert. Lehnte das Landesverfassungsgericht eine Sperrklausel bei der Wahl der Gemeinderäte ab, hält es diese bei der Wahl von Bezirksvertretungen und Regionalversammlungen grundsätzlich für möglich. Hier seien die verfassungsrechtlichen Anforderungen weniger streng, so das Gericht. Die Bezirksregierungen seien politische Gremien, die Stadtteile oder Stadtbezirke verwalteten. Hier gelte die 2,5 Prozent Klausel weiterhin.

Parteien sehen Probleme für die nächste Kommunalwahl
Bis 1999 galt in NRW auch bei Kommunalwahlen die von Landtags- und Bundestagswahlen bekannte 5 Prozent Hürde. Das Gericht hatte die damalige Klausel gekippt. Hauptbegründung damals: Der Gesetzgeber habe die Erforderlichkeit nicht hingehend begründet. Daraufhin beschloss der Landtag im vergangenen Jahr, die 2,5 Prozent Klausel in der Landesverfassung zu verankern. Vor allem CDU und SPD im NRW-Landtag hatten sich für die neue Sperrklausel eingesetzt. Ihre Begründung: Die Kommunalvertretungen müssten vor zu vielen Splitterfraktionen geschützt werden um arbeitsfähig zu bleiben. In einigen Kommunalparlamenten sitzen aktuell bis zu 10 verschiedene Parteien und Gruppierungen. Von der Tierschutzpartei über Wählerbewegungen bis hin zu Einzelbewerbern.
Reaktionen auf das Urteil zur Sperrklausel bei der Kommunalwahl
NRW-Heimatministerin Scharrenbach bedauert die Entscheidung des Gerichts. "Eine Hürde von 2,5 Prozent hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien geführt", so die CDU-Politikerin. Die SPD sprach von einem "schwer nachzuvollziehenden Urteil". Auch die kommunalen Spitzenverbände nahmen das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis. Im Durchschnitt gebe es pro Kommune acht verschiedene Fraktionen und Gruppierungen. Anders die Reaktion beim Verein "Mehr Demokratie e.V." Der Landtag habe sich bei seiner Entscheidung auf sehr dünnes Eis begeben, nun §sind sie ins Eis eingebrochen", so ihr Landesgeschäftsführer Trennheuser. Die Piratenpartei sprach von "einem großen Sieg für die Wahlgleichheit".