
Die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist verfassungswidrig
Kommunalwahl: Verfassungsgericht kippt Sperrklausel
Kleinere Parteien und Einzelbewerber können in NRW auch künftig mit weniger als 2,5 Prozent der Stimmen in Kommunalparlamente einziehen. Das Verfassungsgericht hat ein Urteil mit Signalcharakter auch für andere Bundesländer gefällt.
Großer Erfolg für die kleinen Parteien: Das Landesverfassungsgericht NRW hat die vom Landtag beschlossene 2,5 Prozent Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt. ÖDP, Piratenpartei und andere Kleinparteien hatten gegen die Regelung geklagt. Das Gericht gab ihnen nun Recht. Die Begründung: Der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sei dadurch verletzt. Jede Wählerstimme müsse den gleichen Erfolgswert haben.