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  3. Sonntagsöffnung: Bürgermeister kritisieren neuen Gesetzentwurf
Bürgermeister und Wirtschaftsvertreter verlangen in einem offenen Brief mehr Sonntagsöffnung.
© SpeedKingz/shutterstock

Sonntagsöffnung: Bürgermeister kritisieren neuen Gesetzentwurf

von Rebecca Piron
Redaktion | KOMMUNAL
8. Oktober 2019
Hessen hat eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze in Deutschland. Bei der Novellierung kommt es nun zum Streit zwischen der Landespolitik und einigen Bürgermeistern sowie Vertretern der Wirtschaft.

Sollten Geschäfte am Sonntag öffnen dürfen oder nicht? Diese Frage wird in Deutschland seit Jahrzehnten hitzig diskutiert. Die einen berufen sich auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die abendländische Tradition, die anderen auf die Belebung der Innenstädte und den Servicegedanken gegenüber dem Kunden. Da die Ladenöffnungsgesetze Ländersache sind, haben Geschäfte von Bundesland zu Bundesland andere Rechte und Pflichten. Das Ladenöffnungsgesetz in Hessen gibt den Geschäften deutlich mehr Freiheiten als in vielen anderen Bundesländern. Bei der aktuellen Novellierung des Gesetzes kommt es trotzdem zum Konflikt zwischen Handel und Landespolitik.

Neues Ladenöffnungsgesetz soll für Planungssicherheit sorgen

In Hessen können Geschäfte von montags bis samstags 24 Stunden am Tag geöffnet haben. Das ist in den wenigsten Bundesländern der Fall. Zudem können Städte und Gemeinden an vier Sonntagen im Jahr die Ladenöffnung erlauben. Dies muss jedoch mit einem besonderen Anlass begründet sein, so etwa wenn ein Markt, ein Fest oder eine Messe in der Nähe der Einkaufsstraßen stattfindet. Das hessische Ladenöffnungsgesetz läuft Ende des Jahres aus und bedarf daher einer Novellierung. Der Gesetzesentwurf des Sozialministers Kai Klose sieht nun vor, dass die Regelungen im Kern bestehen bleiben. Der Gesetzentwurf sieht lediglich eine Frist vor, die bisher nicht besteht: Die Kommunen müssten nach dem Entwurf drei Monate vor einem verkaufsoffenen Sonntag eine Freigabe beschließen, die das Öffnen der Geschäfte am jeweiligen Sonntag erlaubt. Damit möchte der Minister für mehr Planungssicherheit sorgen. Denn in der Vergangenheit sind durch Anträge und Klagen von Gewerkschaften, Kirchen oder anderen Vereinigungen immer wieder verkaufsoffene Sonntage kurzfristig ins Wasser gefallen. Durch die gesetzlichen Fristen für derartige Anträge kann ein Vorlauf von drei Monaten kurzfristige Absagen verhindern.

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Unterzeichner wollen "besonderen Grund" streichen

Im Landtag unterstützen alle Parteien bis auf die FDP mehrheitlich Kloses Gesetzesentwurf. Ein offener Brief mit knapp hundert Unterzeichnern - teils Wirtschaftsvertreter, teils Kommunalpolitiker - zeigt nun jedoch, dass sich verschiedene Parteien eine andere Regelung gewünscht haben. In dem Brief wird der Gesetzesentwurf als Rückschritt kritisiert. Stattdessen wünschen sich die Unterzeichner, dass verkaufsoffene Sonntage nicht mehr an besondere Anlässe gebunden werden. Ein offenerer Grund, den das Bundesverfassungsgericht bereits für nicht verfassungswidrig erklärt hat, schwebt den Unterzeichnern vor: Das "öffentliche Interesse" würde es Kommunen leichter machen einen verkaufsoffenen Sonntag zu begründen. Vom Land gibt es bisher keine Reaktion auf den offenen Brief, der zuerst der Deutschen Presseagentur vorlag.

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