
Rechts vor Links gilt nicht generell auf Parkplätzen - das hat der Bundesgerichtshof entschieden
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Urteil des Bundesgerichtshofs
Rechts vor links gilt nicht generell auf Parkplätzen
Der Fall ging durch alle Instanzen - und die Gerichte der unteren Instanzen hatten bisher unterschiedliche Ansichten vertreten. Nun ist die Frage "Rechts vor Links auf Parkplätzen" erstmals höchstrichterlich geklärt. Der Fall, das Urteil und die Folgen.
Rechts vor Links gilt nicht generell auf Parkplätzen. So lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofes zusammenfassen. Demnach ist die Fahrbahn keine Straße. Der Fall selbst ist schnell erklärt, er spielte in Lübeck. Zwei Autofahrer waren auf dem Parkplatz eines Baumarktes kollidiert. Wegen eines parkenden Sattelzuges hatten sich die beiden nicht rechtzeitig sehen können. Der Kläger kam von rechts und meinte daher, dass er nicht für den Schaden haften muss.