Immer mehr Reichsbürger - das können Kommunen tun!
So viele Reichsbürger gibt es in Deutschland
Und heute? Die Bundesregierung hat nun neue Zahlen veröffentlicht. Dort ist die Rede von 19.000 selbsternannten Reichsbürgern. Auffallend ist: "Nur" 950 davon werden als Rechtsextremisten eingestuft. Als Reichsbürger werden laut Definition der Bundesregierung dabei Personen bezeichnet, die das Grundgesetz, Behörden und Gerichte nicht anerkennen. Ein Teil der Szene sei gewaltbereit, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage.
Vor allem die Grünen kritisieren die Antwort, weil sie sagen, die Reichsbürger müssten generell als rechtsextrem eingestuft werden, es gebe "analytische Scheuklappen". Hintergrund ist auch, dass ein Teil der selbsternannten Reichsbürger weiter legal Waffen besitzt. Aktuell sind es nach Auskunft der Bundesregierung rund 950 Personen, die eine waffenrechtiche Erlaubnis besitzen. Zwar würden immer wieder auch Waffen eingezogen, gleichzeitig aber neue Erlaubnisse erteilt.
Darum dürfen Reichsbürger Waffen besitzen
Immer wieder scheitert der Entzug der Waffen vor Gericht. Etwa vor dem Verwaltungsgericht Dresden im September. Dort war sich der Verfassungsschutz sicher, dass es sich bei dem Waffenbesitzer um einen selbsternannten Reichsbürger handelt. Das Gericht entschied aber: Selbst wenn der Waffenbesitzer eine Nähe zu den Reichsbürgern aufweise, könne daraus allein "keine abschließende Prognose zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit gestützt werden". Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Gießen jedoch anders entschieden. Unterm Strich fehlt es hier wohl nach wie vor an einer zuverlässigen Begrifflichkeit. Denn der Begriff Reichsbürger ist rechtlich nicht sauber umschrieben, kritisieren Juristen.
So halten Reichsbürger die Behörden auf Trab
98 Prozent der Deutschen Kommunen hatten laut Umfragen (Quelle: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) bereits mindestens einmal Kontakt mit Reichsbürgern. Fast 70 Prozent der Kommunen gaben in der Umfrage an, schon mindestens 10 Mal oder häufiger Kontakte gehabt zu haben. Lediglich jede zweite Kommune erklärt, sie habe auf Forderungen der Rechtsextremisten NICHT reagiert.
Genau hier besteht also das Problem: Da legt ein Reichsbürger mit einem 300 Seiten Papier das Faxgerät der Kommune über Stunden lahm. Auf der letzten Seite dann ein Widerspruch, der halt von Rechtswegen bearbeitet werden muss. Nicht selten suchen die Mitarbeiter dann in dem 300 Seiten Papier, ob es weitere Forderungen, Widersprüche oder ähnliches gibt. Das reicht von der Schadensgeldforderung bis zu Geldforderungen, die über das amerikanische UCC Register geltend gemacht wurden (KOMMUNAL berichtete HIER ausführlich)
So reagieren Verwaltungsmitarbeiter auf Reichsbürger
In Thüringen musste sich schon der Landesdatenschutzbeauftragte mit dem Thema auseinandersetzen. Ein Mitarbeiter im Rathaus von Erfurt wollte, dass sein vollständiger Name auf dem Türschild im Büro nicht mehr erscheint. Das könnte Reichsbürger anspornen, gegen ihn unrechtmäßige Geldforderungen zu erheben. Das Ergebnis gilt übrigens für alle Dienstzimmer: Demnach ist es rechtens, Namen und Dienstbezeichnungen an der Tür des Dienstzimmers anzubringen. Der Vorname jedoch ist freiwillig, bedarf also der Einwilligung des Mitarbeiters.
In Einzelfällen wurden auch schon selbsternannte Reichsbürger enttarnt, die selbst Mitarbeiter von Verwaltungen waren. In Hessen etwa flogen im Frühjahr vier Rechtsextreme im Schuldienst und in hessischen Kommunen auf. Das hatte eine Sicherheitsprüfung des Verfassungsschutzes ergeben. Im Fall einer Beamtin läuft ein Disziplinarverfahren, die anderen waren "befristet" beschäftigt und sind inzwischen nicht mehr im Dienst, so das Hessische Innenministerium.
So sollten Behörden mit Reichsbürgern umgehen - 5 KOMMUNAL-Tipps
Und hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie in Ihrem Rathaus beachten sollten:
Nie auf ein Gespräch einlassen Wer die Diskussion beginnt, tritt eine Lawine los, die er nicht mehr loswird
Bei Vergehen konsequent handeln Fällt einem Bürger etwa eine Manipulation am KFZ-Kennzeichen auf, sofort die Behörde informieren. Diese sollte umgehend das Fahrzeug lahmlegen
Beleidigungen sofort anzeigen Bedrohungen oder „wirre Äusserungen“ sofort zur Anzeige bringen und keinen „eigenen Verwaltungsaufwand“ betreiben, das löst nur zusätzliche Arbeitsgänge aus
Schriftwechsel auf ein Minimum beschränken Widersprüche, in denen etwa die Rechtmässigkeit der Bundesrepublik angezweifelt wird, können ohne weitere Begründung als unbegründet in einem Dreizeiler zurückgewiesen werden.
Sofort den Verfassungsschutz einschaltenMaterialien mit rechtsextremen Inhalten sollten Bürger und Kommunen umgehend dem Verfassungsschutz melden
UPDATE: Reaktionen auf diesen Artikel
Bei Facebook hat dieser Artikel innerhalb weniger Stunden nach Veröffentlichung zahlreiche Reaktionen auch und vor allem von Befürwortern der selbsternannten Reichsbürger ausgelöst. Viele Kommentare mussten wir löschen, einiges an kruden Behauptungen finden Sie aber weiter auf unserem Facebook-Account. Das wichtigste haben wir jedoch in einem Kommentar für Sie zusammengefasst:

